[I Abschnitt. I. Kapitel. Die fortlaufenden Bezüge. 88 33, 34. 1589

ler Präsidenten und als Abtheilungsdirektoren heziehenden Regierungsräthe 3000— 4800,
Bureaubeamte 1200—3000, Kanzlisten 1200—1800, Hauptkassenrendanten 3000, 3900 und
1200, Oberbuchhalter, Kassirer und Buchhalter 1650—3000, Kassenassistenten 1200—1500,
Kassen- und Kanzleidiener 600-—900 M. Bei den damals noch auf dem Etat der land-Wirthschaftlichen
 Verwaltung stehenden Rentenbanken erhielten die Provinzialrentmeister
 3000—3900, die Subalternbeamten zuerst 1200—92400, seit 1855 1200 — 2700, die
Tan alten und Diener anfangs 450—750, seit 1853 600—750, dann 600— 900, seit 1856
20—900 M.

Schon in den 50er Jahren hatte sich das Bedürfniss einer durchzreifenden
 Erhöhung fühlbar gemacht, und es wurden in den Jahren
1858—1868, mit den Unterbeamten beginnend, nach und nach sämmtliche
 Kategorien von Beamten aufgebessert. Zu dem gedachten Zweck
wurden 1858—1859 für die Unterbeamten der Lokal- und Provinzialbehörden
 1959450 M., 1859 für die Unterbeamten bei den Centralbehörden,
 die Subalternbeamten der Lokal- und Provinzialbehörden
und die Richter I. Instanz 3 398 835 M., 1861 —1862 für die Subalternbeamten
 der Centralbehörden und die höheren Beamten der Provinzialbehörden
 853095 M., 1864 für die Mitglieder der Centralbehörden
163650 M., 1868 für die Minister und anderen höchsten Staatsbeamten
144300 M. durch die Staatshaushaltsetats zur Verfügung gestellt.

Auf dem Etat des Finanz-Ministeriums erfuhren Aufbesserungen 1858 die Kassen- und
Kanzleidiener der Provinzialbehörden auf 750—900 M. iD.) 825 M., 1859 die Kanzleiliener
 des Ministeriums auf 900—1200 i. D. 1050, die Hausdiener desselben auf 750 M. Bei
Jen Provinzialbehörden wurden diejenigen Regierungspräsidenten, die bisher 9900 M.
Dezogen hatten, auf 10500 M. erhöht, die Bureaubeamten in 2 Klassen mit 1800 —3000 (in
Berlin 3600) i. D. 2400 (in Berlin 2700) und 1500—1650 i. D. 1575 M. getheilt, die
Kanzlisten auf 1350-1950 i. D. 1650 M. erhöht, woneben die Kanzleivorsteher Funktions-Zulagen
 von 300 (einer 150) M. erhielten, Die Hauptkassenrendanten erhielten durchgängig
mit einer Ausnahme (3000) 4200 M., die Oberbuchhalter, Buchhalter und Kassirer 1800 bis
3000 M., die Kassen-Assistenten 1500 M. Bei den Rentenbanken erhielten die Provinzial-:entmeister
 3000—4200 i. D. 3600 M., die Rendanten 2400—3000 i. D. 2700 M., während
lie Buchhalter und Kontrolleure 1860 auf 1800—2700 i. D. 2250 M.. die Sekretäre auf
1200—2400 i. D. 1800 M. gesetzt wurden. 1861 wurden die Provinzialrentmeister auf
5600 —4200 i. D. 3900 M., die Rendanten auf 2700 —3000 i. D. 2850 M. gebracht. Derselbe
Etat beseitigte die bisher zum Schaden der Subalternen der Steuerabtheiluug des
Ministeriums bestehende differenzielleBehandlung dieser Beamten der beiden Abtheilungen,
schied bei der Generalstaatskasse die Buchhalter mit 2100—4500 M. von den Kassensekretären
 mit 1500—2700 M., erhöhte bei den Provinzialbehörden das Höchstgehalt
der Ober-Regierungs- und Regierungsräthe um 600, also auf 5400 M., brachte bei den
Zentenbanken alle Rendanten auf 3000 M. und vereinigte die Buchhalter, Kontrolleure
md Sekretäre derselben zu einer Gehaltsklasse von 1500—2700 i. D. 2100 M. Im
lahre 1863 wurden in den Ministerien die Expedienten und Kalkulatoren auf 2400- 4800 M.,
lie Registratoren und Journalisten auf 92100—4500 M. gebracht. Das folgende Jahr brachte
6 Erhöhung der Gehälter der vortragenden Räthe auf 6600—9000 M., der bisher noch
mit 7500 M.. besoldeten. Revierungspräsidenten und -Vicepräsidenten auf 8400: M. _ Der
Etat für 1867 sah was schon 1866 von der Regierung gefordert war, die Gleichstellung
ler Registratoren des Ministeriums und der Buchhalter der Generalstaatskasse mit den
Expedienten des Ministeriums sowie eine Gehaltserhöhung von 3000 auf 3300 M. für den

") = im Durchschnitt. ons, IL
Schwarz u Strutz. Staatshaushalt und Finanzen Preussens,, 41.

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