1590 IL. Hauptabschnitt. Die unmittelbaren Staatsbeamten,

zweiten Kassirer der Generalstaatskasse und von 1800 auf 2100 M. für den zweiten
Registrator des Ministerialarchivs vor. In demselben Etat wurden die Mittel ausgeworfen
zur Erhöhung der Gehälter der Minister auf 36000 M., der Unterstaatssekretäre und
Ministerialdirektoren auf 13 500 M. und der Oberpräsidenten auf 21000 M.
Noch bevor die Aufbesserungen des Jahrzehntes 1858—1868 zum
Abschluss gekommen waren, stellte sich aber heraus, dass bei der
fortdauernden Steigerung der Preise aller Lebensbedürfnisse auch die
arhöhten Besoldungen nicht mehr ausreichend waren. Es wurde deshalb
 schon 1867 von Neuem mit einer Gehaltserhöhung begonnen,
indem 1867/68 die Unterbeamten mit einem Aufwand von 3 895 182 M.
sodann in den Jahren 1868 und 1869 die Subalternbeamten bei den
Lokalbehörden mit einem solchen von 249356 M. und 1870 die bei
len Provinzialbehörden beschäftigten Bureauhülfsarbeiter mit einem
solchen von 872645 M. aufgebessert wurden.
Der Etat des Finanz-Ministeriums wies für etatsmässige Beamten nur folgende Aufbesserungen
 auf: 1867 beim Ministerium Botenmeister 1500, Kanzlei- und Kassendiener
1050—1360 i. D. 1200 M., Hausdiener 900 und bei den Provinzialbehörden sowie den
zentenbanken Kanzlei- und Kassendienern 900— 1050 i. D. 975 M.

$ 34. Der rasche Aufschwung von Industrie und Handel nach
dem französischen Kriege bedingte ausserordentliche Preissteigerungen
für die verschiedensten Bedürfnisse des täglichen Lebens. Da andererseits
 die glückliche Beendigung des Krieges die Mittel bot, wurde 1872
an die dringend nothwendig gewordene umfassende Besoldungsauf-Jesserung
 gegangen. Dieselbe betrug für die höheren Beamten und
die Subalternbeamten bei den Provinzialbehörden durchschnittlich
atwa 16'/, Proz. ihres bisherigens Einkommens, für die Subalternjeamten
 bei den Kreis- und Lokalbehörden und die Unterbeamten
»twa 12 Proz., da diese Kategorien erst 1867/69 um etwa 14'/, Proz.
ihrer bis dahin bezogenen Gehälter aufgebessert waren, gegen die Zeit
vor 1867/69 sich also für sie die Aufbesserung auf mehr als 28 Proz.
stellte. Die hierdurch bedingte Mehrbelastung des Etats belief sich
auf rund 14,5535 Millionen Mark. Die Aufbesserung umfasste alle
Kategorien der unmittelbaren Staatsbeamten mit Ausnahme der Miaister
 und Oberpräsidenten.
Es erhielten nunmehr bei don Centralbehörden die Unterstaatssekretäre und
Ministerialdirektoren 15000, vortragende Räthe, im Finanzministerium einschliesslich des
Generalinspektors des Katasters, 7500—9900 iD, 8700, Vorsteher des Centralbureaus 5400,
Jberbuchhalter und Kassirer der Generalstaatskasse 6000, 6000 und 4800, Expedienten,
Kalkulatoren, Registratoren, Buchhalter und sonstige Bureaubeamte 3000 - 5400 i. D. 4200,
Kanzleidirektoren 4200, Kanzlei- und Kassensekretäre 1500-3300 i D. 2550, Botenmeister
1350—1650 i. D. 1500, Kanzlei- und Kassendiener 1200—1500 i, D, 1350, Hausdiener 1050,
„ei den Provinzialbehörden Regiorungspräsidenten 11400, in Stralsund jedoch nur 8400,
in der Provinz Hannover der Präsident der Finanzdirektion 10500, die Regierungsvieepräsidenten
 und hannnoverschen Landdrosten 9800, die Oberregierungs- und Regierungsräthe
4200 —6000 i. D. 5100, Bureaubeamto 1, Klasse (Sekretäre) 2100—3600 (in Berlin 4200)
1. D. 2850 (in Berlin 3150), II. Klasse (Sekretariats - Assistenten) 1800—1950 i. D. 1875,
Katzlisten 1650—2250 1. D, 1950, die Kanzleivorsteher hierzu 300 M. Fuuktionszulage, von