IL. Abschnitt. I. Kapitel. Die fortlaufenden Bezüge. 8S 36, 57. 1595

zumal wenn die derzeitigen Theuerungsverhältnisse lange anhalten oder sich noch verschärfen
sollten, steht freilich dahin, Gegenwärtig dürfte freilich die Finanzlage auch dem ZzUwendungsgeneigtesten
 Minister oder Volksvertreter den Gedanken an neue Besoldungserhöhungen
 vergehen lassen. Wenn es aber später einmal zu einer abermaligen Neureguliraung
 kommt — und für die Ewigkeit hält die gegenwärtige nicht vor — s0 wird man
arnstlich zu erwägen haben, ob sie nicht auf dem Wege des Ausbaues der jetzigen ‚Wohaungsgeldzuschüsse
 zu erfolgen haben wird, um die örtlichen Preisverschiedenheiten auszugleichen.
 Dann, aber auch erst dann, wird auch der Zeitpunkt gekommen sein, die sogen.
Kommunalsteuerprivilegien der Beamten anderweit zu ordnen,
8 87, Die nunmehr somit abgeschlossene Gehaltsregulirung hat
Zwar die Rinzelgehälter nicht völlig beseitigt, aber noch mehr als
bisher, in der Hauptsache auf Vorsteher von Behörden, auf einige
Kategorien von Kassen-, technischen und solchen Beamte, denen erst in
vorgerückteren Jahren die betreffende Stelle verliehen zu werden
pflegt, beschränkt. Insgesammt sind es noch bei höheren und mittleren
 Beamten 40) Klassen von Einzelgehältern, in deren jeder nur
ainige wenige Beamte vorhanden sind.
Einzelgehälter beziehen‘), und zwar 36000 M. die Staatsminister, 21000 M,
| die Öberpräsidenten, die Chefpräsidenten der Oberrechnungskammer und des Kvangelischen
 Ober-Kirchenrathes, 20000 M. der Geheime Kabinetsrath (Chef des Civilkabinets)
and der Chefpräsident des Oberverwaltungsgerichts, 18 000 M. die Unterstaatssekretäre
and Gesandten, 15 000 M. die Ministerialdirektoren, der Oberlandstallmeister, die Präsilenten
 der Seehandlung und der Hauptverwaltung der Staateschulden, 14000 M. die Oberlandesgerichts-Präsidenten,
 12009 M. die Direktoren der Oberrechnungskammer, Senats-Präsidenten
 des Oberverwaltungsgerichts, der Präsident des Oberlandeskulturgerichts, der
Direktor (Präsident) der Central- Genossenschaftskasse, die Regierungs präsidenten
an der Berliner Polizeipräsident, der Präsident des Konsistoriums in Berlis, der Generallirektor
 der Museen und der Direktor des Instituts für Infektionskrankheiten, 11000 M.
U’rovinzialsteuerdirektoren, Berghauptleute, Präsidenten der Eisenbahndirektionen, des Land-Zerichts
 I in Berlin und des Landeskonsistoriums in Hannover, der Generaldirektor der
Kgl. Bibliothek in Berlin und der Direktor des astrophysikalischen Observatoriums bei
Potsdam, 10500 M. die Direktoren der Porzellanmanufaktur und die Direktoren (Präsilenten)
 der Konsistorien in den alten Provinzen und in Schleswig-Holstein, 10 000 -M., der
Vorsitzende der Bergwerksdirektion in Saarbrücken, der Erste Direktor der geologischen
Landesanstalt und Bergakademie - in Berlin, die Präsidenten der Ansiedelungekommission
and der Generalkommissionen sowie die Generalsuperintendenten der alten Provinzen und
Schleswig-Holsteins, 9900 M. der Staatskommissar bei der Berliner Börse, 9000 M. der Direktor
der Staatsarchive?), der Direktor des Konsistoriums in Wiesbaden und die Universitätskuratoren
 in Greifswald, Halle, Göttingen und Marburg, 8500 M. der zweite Direktor der
Staatsarchive, der Polizeipräsident in Frankfurt a./M., der Direktor des Provinzialkonsistorlums
In Hannover, bis 8500 M. der Kommandant des Berliner Zeughauses, 8400 M. der Direktor
der Bernsteinwerke, 5300 M. der Direktor der Forstakademie in Eberswalde, 8100 M. die
Direktoren der Konsistorien in Stade und Aurich, 8000 M. der Generalsuperintendent in
Wiesbaden und der Direktor der Sternwarte in Kiel,‘ 7500 M. die Direktoren der Forst-Akademie
 in Münden und der landwirthschaftlichen Akademie in Poppelsdorf, der Vorsitzende
 der (Bergwerks-)Centralverwaltung in Zabrze, der Erste Sekretär beim Historischen
Institut in Rom und der Rendant der Generalstaatskasse, 7200 M. die Rendanten der
Seehandlunge und Staatsschuldenverwaltung, der Dirigent der Kontrole der Staatspaplere,

') Beamte, die sämmtlich, oder von denen einzelne im Etat des Finanz-Ministeriums
rscheinen, sind durch den Druck hervorgehoben.
2) Vgl. indess Bd. IT Buch VII 8 340 (S. 15928).