‘606 = Hauptabschnitt. Die unmittelbaren Staatsbeamten.

Keine Umzugskosten werden bei Versetzungen auf eigenen Antrag
des Beamten sowie dann gewährt, wenn mit der Versetzung eine nach
ihrem Jahresbetrage die Versetzungskosten mindestens erreichende
Einkommensverbesserung verbunden ist; ist letztere geringer, so können
die Versetzungskosten zur Hälfte gewährt werden.
Da die Erfahrung gelehrt hatte, dass die Bestimmungen der
Veroördn. vom 8. März 1826 und der auf sie bezüglichen späteren Erlasse
 unzureichend waren, erging unterm 26. März 1855 ein neuer
Allerhöchster Erlass (G.-S. S. 190). Nach demselben erhielten
Umzugskosten nur die etatsmässig angestellten Beamten, auch sie
aber nicht, wenn die Versetzung lediglich auf ihren Antrag erfolgte
oder mit einer Einkommensverbesserung verbunden war, deren halbjähriger
 Betrag die Unkostenvergütung deckte. Die Vergütung zerfiel
in eine solche auf allgemeine Kosten und auf Transportkosten; beide
Theile waren nach dem Range des Beamten abgestuft und wurden
Beamten ohne Familie nur zur Hälfte gewährt. Sie betrugen in
Thalern

für

auf allgemeine auf Transportkosten
Kosten für je 5 Meilen

Beamte der ersten Rangklasse
3eamte der zweiten Rangklasse
3eamte der dritten Rangklasse
)berregierungsräthe und ihnen gleichstehende
Zeamte , .0.00000040 404
3eamte der vierten Rangklasse . .
jeamte der fünften Rangklasse . . . . ..
3eamte zwischen der fünften Rangklasse und den
?Provinzialsubalternen . . . 0.0.0000...
VIII. Provinzialsubalterne erster Klasse . . . . .
‚X. Provinzialsubalterne zweiter Klasse. . . .
X. Unterbediente , . . .0.0.000000 404
stets jedoch abzüglich der Hälfte der mit der Versetzung
kommensverbesserung,
Neben den Umzugskosten wurden dem Beamten für seine Person
die tarifmässigen Reisekosten und Tagegelder gewährt.
Auf denselben Grundlagen ist das jetzt geltende Ges, v. 24, Febr.
1877 (G.-S. 8. 15) aufgebaut. Nach demselben erhalten, auch wenn
die Versetzung auf ihren Antrag erfolgt, Beamte ohne Familie jedoch,
vie bisher, nur zur Hälfte

10

allgemeine Transportkosten
Kosten für je 10 km
el, M.
800 94

Beamte der ersten Rangklasse . .
3Zeamte der zweiten und dritten Rangklasse...

III. Beamte der vierten Rangklasse
[V. Beamte der fünften Rangklasse

1000 20
500 10
300 8