[616 II. Hauptabschnitt. Die unmittelbaren Staatsbeamten.

so wird das Wittwengeld für jedes angefangene Jahr des Altersunterschiedes
 über 15 bis einschliesslich 25 Jahre um '/„, gekürzt. — Auf
den Betrag des Waisengeldes sind diese Kürzungen des Wittwengeldes
ohne Einfluss.
Keinen Anspruch auf Wittwengeld hat die Wittwe, wenn die Ehe
mit dem verstorbenen Beamten innerhalb dreier Monate vor seinem
Ableben geschlossen und die Eheschliessung zu dem Zwecke erfolgt
ist, um der Wittwe den Bezug des Wittwengeldes zu verschaffen;
ferner haben keinen Anspruch auf Wittwen- und Waisengeld die
Wittwe und die hinterbliebenen Kinder eines pensionirten Beamten
aus einer Ehe, welche erst nach der Versetzung des Beamten in den
Ruhestand geschlossen ist.
Die Zahlung des Wittwen- und Waisengeldes beginnt mit dem
Ablauf des Gnadenquartals oder des Gnadenmonats.
Das Gnadenquartal, d.i. die volle Besoldung des Verstorbenen für das auf den
Sterbemonat folgende Vierteljahr erhielten nach der Kab.-O. v. 27, April 1816 (G.-S. 8. 134)
aur die Hinterbliebenen der Mitglieder und Subalternen der Kollegien; diejenigen anderer
Beamten erhielten der Regel nach nur einen Gnadenmonat, Nach dem Ges. v. 6. Febr. 1881,
betr. die Zahlung der Beamtengehälter u. s. w. (G.-S. S. 17) wird das Gnadenquartal den
Hinterbliebenen aller unmittelbaren Staatsbeamten, die eine etatsmässige Stelle hekleideten,
gewährt. Hat ein verstorbener Beamter eine Wittwe oder eheliche Nachkommen nicht hinterlassen,
 so kann mit Genehmigung des Verwaltungschefs das Gmadenquartal auch solchen
Personen, welche die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung bestritten haben, für
den Fall gewährt werden, dass der Nachlass zu deren Deckung nicht ausreicht. Die Bestimmungen
 finden auch auf die zur Disposition stehenden Beamten und Wartegeldempfänger,
sowie auf deren Hinterbliebene Anwendung.
Hinterlässt ein Pensionär eine Wittwe oder eheliche Nachkommen, so wird die Pension
noch für den auf den Sterbemonat folgenden Monat gezahlt (Gnadenmonat). An wen die
Zahlung erfolgt, bestimmt die Provinzialbehörde, auf deren Etat die Pension übernommen
war. Die Zahlung der Pension für den auf den Sterbemonat folgenden Monat kann auf
Verfügung dieser Behörde auch dann stattfinden, wenn der Verstorbene Eltern, Geschwister,
Geschwisterkinder oder Pflegekinder, deren Ernährer er gewesen ist, in Bedürftigkeit hinterlässt,
 oder wenn der Nachlass nicht ausreicht, um die Kosten der letzten Krankheit und
ler Beerdigung zu decken.
Der Beitritt zu der allgemeinen Wittwenverpflegungsanstalt wurde nunmehr den zur
Entrichtung von Wittwen- und Waisengeldbeiträgen verpflichteten Beamten sowie den Beamten
 des Deutschen Reichs nicht ferner gestattet. Diejenigen zur Entrichtung von
Wittwen- und Waisengeldbeiträgen verpflichteten Beamten, welche bereits bei Verkündigung
des Ges. v. 20 Mai 1882 Mitglieder einer Militäroder Staatsbeamtenwittwenkasse oder einer
sonstigen Veranstaltung des Staates zur Versorgung der Hinterbliebenen von Beamten
waren, blieben, wenn sie binnen drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
durch eine schriftliche Erklärung für ihre etwaigen künftigen Hinterbliebenen auf das in
lem Gesetze bestimmte Wittwen- und Waisengeld verzichteten, von KEntrichtung der
Wittwen- und Waisengeldbeiträge befreit. Andernfalls waren sie berechtigt, aus der
Landesanstalt auszuscheiden,
Auch die Wittwen- und Waisengeldbeiträge wurden, wie schon
20 Jahre früher die Pensionsbeiträge, durch das Ges, v. 28. März
1888 (G.-S. 8. 48) vom 1. April 1888 ab aufgehoben.
Dabei wurde gestattet, die nach dem Ges. v. 20. Mai 1882 wegen Mitgliedschaft bei
ainer anderen Hinterbliebenenversorgungsanstalt ausgesprochenen Verzichte auf Wittwen-