1620 1iL Hauptabschnitt. Die Ausgaben und Einnahmen des Finanz-Ministeriums,

Patow:; März bis Okt. 1862: v. d. Heydt; Okt. 1862 bis Juni 1866:
v. Bodelschwingh; Juni 1866 bis Okt. 1869: v. d. Heydt; Okt. 1869
bis März 1878: Camphausen; März 1878 bis Juli 1879: Hobrecht; Juli
1879 bis Juni 1882: Bitter: Juni 1882 bis Juni 1890: v. Scholz;
23. Juni 1890 bis 5. Mai 1901: v. Miquel, an dessen Stelle am 5. Mai
1901 Frhr. v. Rheinbaben getreten ist.
Der Posten des Unterstaatssekretärs besteht erst seit 1880/81, wo
die eine Direktorstelle in die eines solchen umgewandelt wurde, indem
Aer Unterstaatssekretär die Leitung der Etats- und Kassenabtheilung
beibehielt. Einen besonderen Direktor erhielt diese Abtheilung erst
wieder durch einen Nachtragsetat für 1899.
Die Dotation der Tit. 3—6 hat nicht nur unter dem Einfluss der
im vorigen Hauptabschnitt dargestellten Besoldungspolitik, sondern
auch unter dem der verschiedenen Zahl der etatsmässigen Stellen gestanden
 und zwar war dieser letztere Einfluss nicht stets ein ausgabesteigernder,
 weil, wie früher erwähnt ist, das Ressort des Finanz-Ministeriums
 lange Zeit auch die ihm jetzt nicht mehr zugehörige
Domänen- und Forstverwaltung umfasste,
Die Zahl der Direktoren stimmte, von dem im ersten Absatz dieses
Paragraphen berührten Zeitraume von 1880/81 bis 1899 abgssehen, mit
der Zahl der Abtheilungen des Ministeriumsüberein, betrug also, während
die Domänen- und Forstverwaltung vom Finanz-Ministerium ressortirte,
d. i. bis zum Jahre 1878 einschliesslich zuerst 4, dann, seit der Theilung
 der beiden Steuerabtheilungen im Jahre 1867, 5, 1879/80 3,
1880/81 bis 1898/99 2, seitdem wieder 3. Doch wurden die Beamten
ler Domänen- und Forstabtheilung erst seit 1867 auf dem Etat des
Finanz-Ministeriums, vorher auf dem besonderen Etat der Centralverwaltung
 der Domänen und Forsten geführt. Seit 1903 fungirt noch
der älteste vortragende Rath der Abtheilung für Etats- und Kassenwesen
 gegen eine pensionsfähige Zulage von 1000 M. als Dirigent.
Vortragende Räthe waren nach dem Etat von 1849 14 vorhanden,
 welche Zahl anfangs der 50er Jahre auf 12 vermindert, aber
schon 1855 auf 13, 1859 auf 14 erhöht wurde. Im Etat für 1867
wurden bei Theilung der Steuerabtheilungen 2 neue Stellen errichtet,
sodass einschliesslich der 11 der Domänen- und Forstabtheilung 27
vorhanden waren. Mit Rücksicht auf die Erweiterung des Staatsgebietes
 kamen 1868 4 neue hinzu, und 1872 wurde der bisherige Vermessungsinspektor
 als „Generalinspektor des Katasters“ unter die vortragenden
 Räthe eingereiht. 1872 wurde zwar eine Stelle wieder einyezogen,
 doch erwies sich schon 1876 ihre Wiederherstellung als erforderlich.

Nach der Abgabe der Domänen- und Forstverwaltung verblieben
im Flnanz- Ministerium 21 vortragende KRäthe einschliesslich des
Generalinspektors des Katasters. Schon 1881/82 wurde die Zahl
wegen der Geschäfte der direkten Steuerverwaltung auf 22 erhöht.