1624 ML Hauptabschnitt, Die Ausgaben und Einnahmen des Finanz-Ministeriums.

Centralverwaltung der Domänen und Forsten mit dem Finanz-Ministerium
 bewirkt, die hinsichtlich der Kanzlei schon 1861, im
Uebrigen, wie erwähnt, 1867 erfolgte.
Der Geldbedarf stellte sich, wie die Anlage CVIIA ersehen lässt, 1874
für die Kanzlei- und Kassensekretäre einschliesslich des. Kanzlei-Jirektors
 (Tit. 5) auf 85800 M., für die Unterbeamten (Tit. 6) auf
38550 M. 1879/79 war jener auf 81 600 M. zurückgegangen, weil die
Besoldung des Kanzleidirektors 1875 auf Tit. 4 übertragen wurde, der
Tit. 6 dagegen 39450 M. gestiegen. Durch die Abtrennung der Domänen-
 und Forstverwaltung verminderte sich der Bedarf in Tit. 5
auf 58650 M., in Tit. 6 auf 32700 M. Seitdem hat er, dort ausschliesslich,
 hier fast ausschliesslich in Folge der Besoldungsreformen, bis
1992 dort um etwa 5000 M., hier um etwa 6000 M. zugenommen; 1908
ist gegen 1902 dort ein Minderbedarf von 2000 M., hier ein Mehrbedarf
von 440 M. nach Maassgabe des Dienstalters der Beamten zu verzeichnen.
 Auf den Kopf entfallen 1908 in Tit. 5 2651 und in Tit. 6
1564 M. gegen 2550 bezw. 1363 M. im Jahre 1879/80.
Aus Nebenämtern beziehen 1903 2 Kanzleisekretäre und 1 Kanzleidiener für Geschäfte
bei.;der Berliner allgemeinen Wittwen-Pensions- und Unterstützungskasse 60, 40 und
(50 M., 1 Kassendiener für Geschäfte bei der Krankenkasse aus "Lit. 8 90 M,
$ 53. Einschliesslich der Wohnungsgeldzuschüsse (Tit. 7),
welche von 165 960 M. im Jahre 1874, wo sie übrigens aus einem für
alle Ressorts gemeinsamen Fonds bestritten wurden, und 163 320 M.
im Jahre 1877/78 in Folge Ausscheidens der Domänen- und Forstverwaltung
 auf 117 300 M. 1879/80 sanken, seitdem aber durch Stellenvermehrungen
 auf 189400 M. gestiegen sind, beträgt der Bedarf an
Besoldungen 1903 rd. 1,06 Mill. M. gegen 0,835 im Jahre 1879/80.
4.17 1877/78, 0,829 1869 und 0,435 Mill. M. 1849.
Er ist also seit 1849 um reichlieh 100 Proz. gestiegen, während
die Beamtenzahl sich nur im Verhältniss von 115:177 vermehrt hat.
Der Aufwand für Wohnungsgeldzuschüsse würde erheblich höher sein, wenn nicht der
Minister freie Dienstwohnung, der Unterstaatssekretär, 1 Direktor, der Vorsteher des
(entralbureaus, der Botenmeister und 5 Diener Dienstwohnungen hätten. ,
8 54, Von den sonstigen persönlichen Ausgaben werden
die ausserordentlichen Remunerationen und Unterstützungen
jetzt in den Tit. 9, 9a und 9b nachgewiesen. Hinsichtlich der für
sie massgebenden Grundsätze kann auf $ 49 des I. Buches ‘des
[. Bandes (S. 97 ff.) verwiesen werden. Die für diese Zwecke auszeworfene
 Summe ist mit (5200 +3500+1500=) 10200 M.. vom Ausscheiden
 der Domänen- und Forstverwaltung‘ bis 1902 trotz der Beamtenvermehrungen
 unverändert geblieben, während: sie vorher
13500 M. betrug; 1908 ist der Betrag in Tit. 9 um.96 M. erhöht
worden.
Erheblicher ist die Ausgabe im Tit. 8 zur Remunerirung von
Hülfsarbeitern. Aus diesem Titel werden gezahlt die neben der
Besoldung der von ihnen etwa bekleideten etatsmässigen Stelle in