[. Abschnitt. Dauernde Ausgaben für das Ministerium. $$ 54, 55. 1625

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Gestalt von Pauschquanten oder der vollen gesetzlichen Tagegelder
zewährten Remunerationen an nicht ständige (kommissarische)
Hülfsarbeiter, wie sie bei vorübergehendem Bedürfniss oder mit der
Anwartschaft auf eine offene etatsmässige Stelle — es ist ein nur ausnahmsweise,
 wenn der Einzuberufende sich bereits in einer ranggleichen
 Stellung, z. B. als Oberpräsidialrath, befindet oder früher als
Hülfsarbeiter im Ministerium beschäftigt war, verlassener Grundsatz,
der definitiven Berufung in eine Stelle im Ministerium eine mehr-Monatliche
 kommissarische Beschäftigung vorangehen zu lassen —
einberufen werden. Ständige Hülfsarbeiter erhalten keine Remunetationen,
 sondern je nach ihrer Art in Tit. 3, 4 5 oder 6 zu verrechnende
 Besoldung, da ihre Stellen etatsmässige sind. Ausser der
Remunerirung kommissarischer Hülfsarbeiter werden aus Tit. 8 einige
nicht pensionsfähige Remunerrationen an etatsmässige Beamte für
Nebenbeschäftigungen bestritten, z. B. 600 M. für den als Direktor
der allgemeinen Wittwen -Verpflegungsanstalt fungirenden vortragenden
 Rath, (100+90=) 190 M. an einen Buchhalter und einen Diener
der Generalstaatskasse für Geschäfte der Krankenkasse und der Königl.
Familienfideikommiskasse und 150 M. Stellenzulage für den Boten-Meister,
 Die erstgedachte bis einschliesslich 1890/91 um 300 M. höhere
Remuneration ging früher bei der im $ 51 erwähnten Aufhebung der
besonderen Kassenverwaltung der genannten Anstalt über, diejenige
für den Botenmeister kam 1891/92 in Folge der Gehaltsregulirung
durch den Nachtragsetat für 1890/91, wo sie aus einem gemeinsamen
Fonds bestritten wurde, hinzu. Die Zahlungen für Geschäfte der
Kron- ete. Kassen erfolgten bis 1896/97 direkt aus diesen; 1897/98
Wurden sie dagegen hier in Ausgabe und dafür unter „Beiträge zu
den Verwaltungskosten“ ein entsprechender Betrag in Einnahme ge-Stellt;
 sie betrugen damals 2490, 1898/99 990, seit 1899 390 M. Da-Segen
 standen im Tit. 8 bis 1891/92, wo sie in dem entsprechend
Srhöhten Gehalt aufgingen, hier auch 1200 M. Funktionszulage für
den Vorsteher des Centralbureaus.
Die Dotation des Tit. 8 ist, wie die Anl. CVII A erweist, und zwar
Srst durch Abzweigung der Domänen- und Forstverwaltung, dann in
Folge Vermehrung der etatsmässigen Stellen und 1896/97 durch
Vebertragung der Schreiblöhne auf den Titel „Bureaubedürfnisse“ von
51825 M. im Jahre 1874 auf 42390 M. in den letzten Jahren herab-Segangen,
 während die gesammten „anderen persönlichen Ausgaben“
früher betragen hatten 1849 6900, 1859 16800 und 1869 42 000 M.
Die starke Zunahme in den 60er Jahren ist vorzugsweise auf "das
Hinzukommen der Ausgaben für die Centralverwaltung der Domänen
Und Forsten und die Geschäftsvermehrung in Folge Erweiterung des
Staatsgebietes zurückzuführen.
$ 55, Der hauptsächlichlichste Titel der sächlichen Ausgaben,
der für Bureaubedürfnisse aller Art, wie im vorigen Paragraphen