1626 1. Hauptabschnitt. Die Ausgaben und Einnahmen des Finanz-Ministeriums,

erwähnt, einschliesslich der Schreib- und sonstigen Löhne, für öffentliche
 Abgaben und Lasten, nicht aversionirte Porti-, Fracht- und
Telegrammgebühren bestimmte jetzige 8. Titel hat, wie Anl. CVII A
erweist, eine nur wenig schwankende Dotation beansprucht, seit Uebernahme
 der Schreiblöhne (1896/97) bis 1902 jährlich ca. 130000 M.;
ungefähr die gleiche Höhe hatte er 1883/84 bis 1893/94, während 1894/95
die Portoaversionirung seine Verminderung um 7000 M. zuliess. Die
starke Erhöhung von 110200 auf 130000 M. im Jahre 1883/84 erfolgte,
weil sich in den 3 Durchschnittsjahren 1879/80—1881/82 ein solcher
Bedarf herausgestellt hatte, man somit in der bei Ausscheiden der
Domänen- und Forstverwaltung vorgenommenen Herabsetzung zu weit
gegangen war. Für 1908 sind 9200 M. mehr als 1902 eingestellt,
welche für Heizung u. s. w. des bisher von der Direktion für die Verwaltung
 der direkten Steuern, nun aber grösstentheils vom Ministerium
benutzten Dienstgebäudes „Hinter dem Giesshause No. 1“ vom Etat der
direkten Steuern übernommen sind.
Der Verdoppelung des Tit. 11 „Diäten, Fuhr- und Versetzungkosten“
 auf die seitdem beibehaltene Summe von 12000 M.
lag ebenfalls die Erkenntniss zu Grunde, dass man bei Abtrennung
der Domänen- und Forstverwaltung den verbleibenden Bedarf unterschätzt
 hatte.
Auch für Unterhaltung des Dienstgebäudes, Gartens und
des Mobiliars in der Dienstwohnung des Ministers waren im Tit. 13 seit
1885/86 — 1902 gleichmässig 11000 M. ausgesetzt. Der frühere Mehrbetrag
 von 1000 M. wurde 1885/86 auf den Bureaubedürfnissfonds
übertragen. Die Erhöhung von 9000 auf 12000 M. war wegen gesteigerten
 Bedürfnisses 1875 erfolgt. Früher in den 50er u. 60er Jahren
waren 6000 bis 7680 M. gefordert worden. 19038 sind 15450 M. ausgebracht
 infolge der bei Tit. 10 erwähnten Erweiterung des Ministeriums
sowie der Uebernahme der bisher aus Fonds der indirekten Steuer
unterhaltenen Dienstwohnung nebst Garten für den Unterstaatssekretär
 und einen Direktor.
Der Fonds „zu Belohnungen behufs Entdeckung von
Münzverbrechen und sonstigen, diesem Zwecke dienenden Ausgaben“
 (Tit. 12) wurde 1859 in der seitdem beibehaltenen Höhe von
(1500 M. vom Etat des Staatsschatzes übernommen.
Der Gesammtbetrag der sächlichen Ausgaben ist aus analogen
Gründen, wie sie in den vorangegangenen Paragraphen dargelegt
sind, in den 60er Jahren in dem aus der Anlage ersichtlichen starken
Maasse gestieren.