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IL. Abschnitt. I. Kapitel. Persönliche Ausgaben. $ 56. 1629

lung der Provinz Preussen 11 Vicopräsidenten. In Folge des
Organisations-Ges. v. 26. Juli 1880 (vergl. oben $ 19) wurden die
Vicepräsidentenstellen in Königsberg, Danzig, Potsdam, Stettin,
Breslau und Magdeburg 1881/82 in Präsidentenstellen umgewandelt,
und durch Ersetzung der —- auf dem Etat des Ministeriums des
Innern stehenden — 6 Landdrosteien in Hannover durch Regierungen
traten vom 1. Juli 1885 ab 6 Regierungspräsidenten hinzu, während
die Stelle des Präsidenten der Finanzdirektion in Hannover wegfiel.
Die Oberpräsidialräthe erscheinen als besondere Gehaltsklasse
erst seit 1888/89, während sie vorher mit den Oberregierungs- und
Regierungsräthen vereinigt waren. Da nach dem Organisations- bezw.
jetzt dem Landesverwaltungsgesetz jedem Oberpräsidenten nur ein
Oberpräsidialrath beigegeben ist, so betrug ihre Zahl zuerst (1881/82)
6 und beträgt, seitdem die Einrichtung auf alle Provinzen ausgedehnt
ist (vgl. oben 8 22) 12.
Die Oberregierungsräthe wurden nur bis 1854 besonders
nachgewiesen. Seitdem bilden sie eine Gehaltsklasse mit den Regierungsräthen
 und haben vor diesen nur die Zulagen von je
900 M. als Vertreter des Regierungspräsidenten und als Abtheilungsdirigenten
 voraus. Ebenso werden mit den Regierungsräthen . die
Verwaltungsgerichtsdirektoren nachgewiesen.
Die Zahl der Beamten dieser Klasse ist, wie die Tabelle zeigt,
fast fortgesetzt gestiegen. Die erste grosse Vermehrung erfolgte in
Folge der Erweiterung der Monarchie: im Etat für 1868 erscheinen
einschliesslich von drei Stellen beim Berliner Polizeipräsidium, die
zwar im Etat des Finanz - Ministeriums mitgezählt, deren Gehälter
aber hier in Abzug gebracht werden, und einschliesslich zweier für
Hohenzollern 336 gegen 275 im Vorjahre, obwohl hier die auf dem
Etat des Ministeriums des Innern stehenden Räthe bei den hannoverschen
 Landdrosteien noch nicht berücksichtigt sind. Von den 395
Stellen des Etats für 1874 waren 10 überzählige, deren Salarirung bis
dahin aus dem Fonds zur Remunerirung von Hülfsarbeitern erfolgt
war; das Plus an etatsmässigen Stellen gegen 1868 von 40 war fast
ausschliesslich (46 Stellen) erst 1874 errichtet worden. Zu diesem
Plus trat noch die in demselben Jahre aus der Zahl der Oberregietüungs-
 und Regierungsräthe herausgehobene Stelle des Dirigenten
der Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern,
Ebenso wurde 1878/79 die Stelle des Dirigenten der Ministerial-,
 Militär- und Baukommission herausgehoben. Dadurch,
durch Wegfall überzähliger und Einziehung von 15 etatsmässigen
Stellen (1878/79) sank die Zahl der Stellen der Regierungs- und
Öberregierungsräthe bis auf 376 im Jahre 1879/80, und im Jahre 1881/82
wurde eine Stelle auf die landwirthschaftliche Verwaltung übertragen,
Während die Zahl der überzähligen auf 6 gesunken war und 1883/84
auf 5 zurückeing. Dagegen traten 1884/85 hinzu 16° Verwaltungs-