il. Abschnitt. I. Kapitel. Persönliche Ausgaben. $ 60. 1685

vollständig. Im Tit. 1 — höhere Beamte — stehen ausser dem eigentlichen
 Gehalt die mehrerwähnten Stellvertretungs- und Dirigentenzulagen
 von je 900 M. für die Oberregierungsräthe, Verwaltungsyverichtsdirektoren
 und, solange sie ihnen im Gehalt gleichstanden,
die Oberpräsidialräthe. Andererseits werden, wie erwähnt, zwar die
Stellen bei der Direktion für die Verwaltung der. direkten Steuern
und dem Polizeipräsidium in Berlin hier mitgezählt, die auf diese
fallenden Besoldungen und vorgedachte Zulagen aber, da. sie im KEitat
der direkten Steuern und des Ministeriums des Innern erscheinen,
hier abgesetzt. Es geschieht dies, da die gedachten Räthe, wie früher
erwähnt, Mitglieder der allgemeinen Verwaltung sind, und deshalb
übertragen sich auch die Stellen und Gehälter der Oberregierungs-,
Regierungsräthe und Verwaltungsgerichtsdirektoren zwischen Kap. 58
Tit. 1, Kap. 6 Tit. 1 (direkte Steuern) und Kap. 91 Tit. 1 (Ministerium
des Innern) des Etats.
Eine gleiche Uebertragung findet bezüglich der Stellen und Gehälter
 der Sekretäre und Buchhalter zwischen den Etats des Finanz-Ministeriums
 und der direkten Steuern (Kap. 6 Tit. 1 und 4) statt;
doch. werden die auf letzterem stehenden Beamten im Kap. 58 "it. 2
nicht mitgezählt. Dagegen standen in diesem Titel früher seit 1874,
bis wohin sie aus dem Hülfsarbeiterfonds gedeckt wurden, die Besoldungen
 einer Anzahl überzähliger Beamten, die im Etat nach ihrer
Art nicht spezialisirt waren und deshalb in die Tabelle auf S. 1628
nicht aufgenommen sind. Der letzte dieser überzähligen Beamten,
deren 1874 hierher 35 übernommen wurden, ist erst im Etat für 1902
verschwunden. Dagegen wird noch jetzt ein Sekretär in Sigmaringen
nicht voll aus diesem Titel besoldet, sondern mit einem Theilbetrage
von 360 M. aus Fonds der Archivverwaltung. Die von der Militärverwaltung
 erstatteten Besoldungen für die Korpszahlungsstellen
werden hier voll ausgebracht und unter „Beiträgen zu den Verwaltungskosten“
 in Einnahme gestellt. Bei Tit. 3 — Kanzleibeamten. —,
nicht aber bei Tit. 4 — Unterbeamte — findet eine entsprechende
Uebertragung wie bei 'Tit. 2 statt.
Wie sich der in den Tit. 1—4 nachgewiesene Besoldungsbedarf
im Laufe der Zeit entwickelt hat, zeigt die Anlage CVILB und ein
Vergleich dieser mit der Tabelle auf S. 1628 lässt erkennen, ob diese
Entwicklung mehr durch Stellenvermehrungen oder durch Gehaltserhöhungen
 bedingt war. Im Tit. 1 sehen wir nach 1874 — die heutige
Etatseintheilung findet sich zuerst 1873 — zunächst einen geringen
Rückgang von 2,67 auf 2,59 Mill. M. 1879/80, der aus der Ver-Minderung
 der Rathsstellen resultirt. Auch die spätere Steigerung
bis auf etwas mehr als 3 Millionen in den ersten 90er Jahren und
der demnächstige geringe Rückgang sind den Aenderungen der
Stellenzahl zuzuschreiben, während das Mehr 1898/99 überwiegend
die Folge der neuen Gehaltsregulirung war, die letzten Ausgabe-