II. Abschnitt. I. Kapitel Persönliche Ausgaben, $ 61. 1637

durch Nachtragsetat für 1890/91 erfolgten Besoldungsauf besserung der
Unterbeamten. Von den späteren Erhöhungen und geringen Verminderungen
 des Bedarfs gilt dem bei Tit. 3 Bemerkten Entsprechendes;
 nur hatte die Anrechnungsfähigkeit eines Theiles der diätarischen
Dienstzeit bei den Unterbeamten einen Mehrbedarf 1894/95 nicht zur
Folge und sank in diesem Jahre das Erforderniss auch durch Weg-[all
 einer Stelle. Mit 463650 M. beanspruchen die Gehälter der
Unterbeamten ungefähr 50 Proz. mehr als im Jahre 1874, während
die gleichzeitige Steigerung beträgt bei den höheren Beamten nur
etwa 40, bei den mittleren etwa 90 und bei den Kanzleibeamten etwa
48 Proz., die Stellenvermehrung aber sich belaufen hat bei den
höheren und Kanzleibeamten auf etwa '/,, bei den mittleren auf etwa
/ıy und bei den unteren auf noch nicht !/s.
Der gesammte Besoldungsbedarf (Tit. 1—4) hatte bereits
nach der Besoldungsreform von 1897 mit 95987836 M. mehr als das
Doppelte des Jahres 1869 (4700 625 M.) erreicht, wobei indess zu berücksichtigen
 ist, dass damals noch die Ausgaben für die allgemeine
Verwaltung in Hannever, abgesehen vom Oberpräsidium und der
Finanzverwaltung, auf dem Etat des Ministeriums des Innern standen.
Von 1859—1869 betrug die Steigerung reichlich 1 Mill. M., von 1849
bis 1859 noch nicht 180000 M. Im Etat für 1902 war der Bedarf um
weitere nahezu 800000 M., auf 10374420 M. gestiegen. Hiervon entfielen
 etwa 36 Proz. auf die höheren, 52 auf die mittleren, 8 auf die
Kanzlei- und 4 auf die Unterbeamten, gegen beziehentlich ungefähr
42, 43, 10 und 5 Proz. im Jahre 1874. Der Antheil der mittleren Beamten
 war also auf Kosten aller 3 anderen Beamtenkategorien stark
Zestiexen. Der Mehrbedarf für 1903 stellt sich auf 185 320 M.

‚ $ 61. Dem Besoldungsaufwand im weiteren Sinne zuzurechnen
Sind die Wohnungsgeldzuschüsse (Tit. 5). Sie sind in Folge der
Beamtenvermehrungen seit ihrer Einführung, wie die Anlage
CVIIB zeigt, um ca. 50 Proz, von rd. 0,82 auf 1,27 Mill. M. ge-Stiegen.
 Da alle Oberpräsidenten und fast alle Regierungspräsidenten
freie Dienstwohnungen, 3 Sekretäre und ‘97 Unterbeamte Dienst-Wohnungen
 haben, die Miethsentschädigungen für Regierungspräsidenten
 aber seit 1881/82 aus Tit. 10 bestritten werden (vergl. $ 67),
80 ist dieser Bedarf erheblich geringer als der wahre Aufwand des
Staates für das Wohnbedürfniss. der Beamten.
I In der Anl. CVIIB findet sich für 1883/84 ein Posten von 332 342 M. „Dispositions-Zehälter
 und Wartegelder“ aufgeführt. Sie waren für die auf Grund der $$ 83, 85
ünd 87 des Örganisationsges. v. 26. Juli 1880 zur Disposition gestellten Beamten bestimmt
Sud 6rschienen hier, zuerst mit 400 000 M., von 1881/82—1884/85, worauf sie auf den all-Janin
 Fonds für Dispositionsgehälter übergingen. Die Zurdispositionsstellung war
en unter gleichen Bedingungen erfolgt, wie sie auf S. 992 des I. Bandes für Beamte der
ONbahnverwaltung angegeben sind.
Wegen der*Rechnungskommissionen und Depositenkassen vergl. unten $ 66.
Schwarz u. Strutz, Staatshaushalt u. Finanzen Preussens. Il. 104