1642 IM. Hauptabschnitt. Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

Nur nach dem Inkrafttreten der Steuergesetze v. 24, Juni 1891 wurden
1893/94 die Remunerationen der den Landräthen für Steuersachen zugewiesenen
 Assessoren, um diese auch in anderen Sachen beschäftigen
zu können, mit 45 000 M. vom Etat der direkten Steuern übernommen;
für die Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern und die
Ministerial-, Militär- und Baukommission war der Fonds von vornherein
 mitbestimmt. In dem Zeitraum 1849 — 1869 wurde der
Assessorenfonds von 75000 auf 276 300 M. gesteigert, allein 1855 von
75000 auf 165 000 M., weil er sich längst als unzureichend erwiesen
hatte und man bei der Länge des Assessorats (9 Jahre) den Durchschnittssatz
 der Diäten von 1200 auf 1800 M. erhöhen musste.
Ganz unerheblich, nur 400 bezw. 500 M., ist die Belastung des Titels mit der Remuneration
 eines Regierungsraths als Direktor der Hof- und Civildiener - Wittwenkasse in Hannover
 und eines als Justitiar der Elbstrombauverwaltung, der diese früher mit 300 M. bis
zum Erlass des Gesetzes über den Staatshaushalt aus den Ersparnissen des Tit 1 empfing,
dann 2 Jahre gar nichts erhielt und deshalb jetzt zunächst 500 M. erhält; einem Nachfolger
 werden die Geschäfte als Theil seines Hauptamts ohne besondere Vergütung übertragen
 werden,
Auch von den aus Tit. 6 remunerirten ausseretatsmässigen Regierungsmitgliedern beziehen
 eine Anzahl Einnahmen aus Nebenämtern, nämlich 1903: 1 Regierungsassessor als
Mitglied einer Provinzialhülfskasse 450 M., 1 Regierungsassessor als zweites Mitglied einer
Rentenbank 750 M., 1 Regierungsassessor für Geschäfte bei der Verwaltung eines Hospital-,
Legat und Stiftungsfonds 600 M., 3 Regierungsassessoren als Justitiarien bei Oberpost- und
Telegraphendirektionen 900—1100 M., 1 Regierungsassessor als Justitiar bezw. für Wahrnehmung
 einer weltlichen Rathsstelle bei einem Konsistorium 900 M., 2 Regierungsassessoren
 als Vorsitzende von Einkommensteuer - Veranlagungskommissionen je S00 M.,
1 Regierungsrath und 10 Regierungsassessoren als stellvertretende Vorsitzende von HEinkommensteuer
 - Berufskommissionen 400—800 M, 1 Regierungsrath und 18 Regierungsassessoren
 als Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Schiedsgerichten zur
Durchführung der Arbeiterversicherung dem Betrage nach nicht feststehende Remunerationen.

$ 64, Anders wie im Tit. 6 sind im Tit. 7 „Zur Remunerirung
von Hülfsarbeitern im Bureau-, Kassen-, Kanzlei- und Unterbeamtendienst“
 wenigstens für die Bureau-, Kassen- und Kanzleidiätarien die
Maximalsätze der Diäten durch einen Etatsvermerk festgelegt. Von 1878
bis einschl. 1891/92, für Kanzleidiätarien bis einschliesslich 1900 war
dies auch hinsichtlich der Durchschnittssätze der Fall, während die
Festsetzung der Anfangsbeträge stets der Verwaltung überlassen blieb.
Bis 1869 war der Höchstsatz 1080 M. Demnächst wurden die Maximal-
 und Durchschnittssätze für Bureau-, Kassen- und Kanzleidiätare
gleichmässig 1870 auf 1200 und 1050, 1878 auf 1500 und 1350, 1874
auf 1650 und 1500 M. bemessen. Durch Nachtragsetat für 1890/91
wurden sie für Bureau- und Kassendiätare auf 1800 und 1650 M. erhöht,
 sodass jetzt auch hier die Höchstsätze von 1800 bei diesen und
1650 M. bei den Kanzleibeamten den Anfangsgehältern der entsprechenden
 etatsmässigen Beamtenklasse gleich sind. Die Anfangssätze
 sind von den Ministern auf 1100 M. für Civil- und 1350 M. für
Militäranwärter — auch auf die ausseretatsmässigen Beamten er-