1644 IM. Hauptabschnitt. Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

zeit, Anfangs 1898/99, durch Uebertragung der bisher aus ihm bestrittenen
 Stellenzulagen von 800 bezw. 150 M. an die mit den Kanzleivorstandsgeschäften
 beauftragten Kanzlei-, und von 150 M. an, die mit
den Botenmeistergeschäften beauftragten Unterbeamten auf den neuen
Tit. 7a bis auf 890720 M. gesunken, dann aber wegen vermehrten
Bedürfnisses wieder etwas gestiegen war, durch eine Verstärkung um
mehr als 100000 M. wieder vorübergehend 1 Mill. M., um der vermehrten
 Arbeitslast zu genügen.
Auch vor 1884 war dieser Fonds längst nicht in solchem Masse
wie der Assessorenfonds gestiegen, 1849-1859 um etwa 'A, von 0,3
auf 0,4 Millionen und 1859-1869, in welche Zeit ja die Erweiterung
des Staatsgebietes fällt, um etwa 45 Proz., auf 0,59 Millionen.
Auch von den aus diesem Titel remunerirten Beamten haben einige wenige Einnahmen
aus Nebenbeschäftigungen, nämlich nach dem Etat für 1903: 4 Bureaudiätare für die Sekrebariatsgeschäfte
 bei dem Hohenzollernschen Schiedsgericht für die Arbeiterversicherung
bezw. für Wahrnehmung der Kalkulaturgeschäfte bei einer Handels- und Gewerbeschule für
Mädchen, für die Sekretariats- und Rechnungsführergeschäfte bei einer Apothekerkammer
sowie als Protokollführer bei dem Ehrengerichte einer Aerztekammer und bei einer Apothekerkammer
 bezw. 400 M., 120 M. und 300 M., bezw. die für jeden Sitzungstag des
Ehrengerichts und der Apothekerkammer ausgesetzte Vergrütung.

$ 65, Der Tit. 7a „Zu nichtpensionsfähigen Stellenzulagen“
ist, wie im vorigen Paragraphen erwähnt, erst 1898/99 gebildet, und
zwar um die durch die Besoldungsreform von 1897 eingeführten,
oben erwähnten nicht pensionsfähigen Stellenzulagen an die Oberpräsidenten
 (12 ä 3000 = 36 000 M.), Regierungspräsidenten (35 3 3000,
2000 oder 1000 i. D. 2000 = 70000 M.) unterzubringen. . Ausserdem
wurden ihm die im vorigen Paragraphen erwähnten Kanzleivorsteherund
 Botenmeisterzulagen mit 5250 M. und 1900 für Stellenzulagen bis zu
200 M. an Unterbeamte in besonders theueren Orten auf Grund der 1899
erfolgten Erweiterung des Systems der Stellenzulagen aus dem damals
hierfür gebildeten gemeinschaftlichen Fonds aller Verwaltungen 6600 M.
überwiesen, sodass der Titel jetzt mit 127 900 M. dotirt war.
Bezüglich der jetzigen Dreitheilung und Bestimmung der Fonds
zu ausserordentlichen Remunerationen und Unterstützungen (Tit. 88a
und 8b) kann auf früher Gesagtes verwiesen werden, insbesondere
auf S. 97 ff. des I, Bandes. Der früher in einer Summe hierfür ausgebrachte
 Betrag, dem schon in den 50er und 60er Jahren 90000 M.
überstieg und nach den Gebietserweiterungen von 1866 sich 1869
auf 127200 M. stellte, hat sich dann auf 156000 M. und nach dem
Hinzukommen der hannoverschen Regierungen auf 161500 M. erhöht.
Wegen der inzwischen stattgehabten Personalvermehrungen erfuhr er
1891/92 eine Verstärkung um 10500 M., und 1897/98 wurden vom Dispositionsfonds
 der Öberpräsidenten 27000 und von demjenigen der
Regierungspräsidenten 22800 M. als der dreijährige Durchschnitt der
bisher :vonXdiesen !Beamten an mittlere, Kanzlei- und ;Unterbeamte