1646 II. Hauptabschnitt Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

damit 1871 aus dem Etat. Mit Rücksicht auf das heut geringe Interesse und die geringe
Höhe der Ausgaben für die Depositenkassen und Rechnungskommissionen sind sie in der
Anlage nur in je einer Summe ohne Trennung in persönliche und sächliche Ausgaben nachgewiesen;
 überwiegend bestanden sie in Besoldungen und fortlaufenden Remunerationen.

IT. Kapitel.
Sächliche und sonstige Ausgaben.
(Staatshaushaltsetat Kap. 58 Tit. 10 bis 16.)

$ 67. Die „sächlichen Ausgaben“ für die Mittelbehörden der
allgemeinen Verwaltung werden, da die bauliche Unterhaltung der
Dienstgebäude aus Fonds der Bauverwaltung erfolgt, nur eingetheilt in
die im Tit. 10 des Kap. 58 untergebrachten Bureaubedürfnisse in
dem an früheren Stellen dargelegten weiten Sinne nebst öffentlichen
Abgaben und Lasten, nicht aversionirten Porto- und sonstigen Gebührenbeträgen
 und in die den Tit. 11 bildenden Diäten, Fuhr- und
Versetzungskosten., Ausserdem sind aber seit 1881/82 aus dem
Tit. 10 auch die Miethsentschädigungen an Regierungspräsidenten, die
keine Dienstwohnung haben, zu decken.
Die Dotation des Titels „Bureaubedürfnisse“ weist, wie die Anlage
 CVIIB zeigt, im Laufe der Zeit wiederholte auffallende Sprünge
nach oben und unten auf. Bis Ende der 60er Jahre war ihre Entwickelung
 eine durchaus ruhige. Es muss sogar auffallen, dass 1869 nur
eine Ausgabe von 577500 M.') einer solchen von 569 790 M. 1859 gegenübersteht;
 die Erklärung liegt aber darin, dass bis 1864 der Fonds
so überreichlich ausgestattet war, dass er in diesem Jahre um mehr
als 100000 M. gekürzt werden konnte. Nach 1869 aber fand nach
kleineren Verstärkungen 1874 eine solche um mehr als 150000 M.
statt, weil der Fonds in den letzten Jahren mit ihrer allgemeinen
Preissteigerung völlig unzureichend geworden war. Schon bis zum
Jahre 1878/79 hatte sich wieder dasselbe herausgestellt; sodass er um
weitere 50000 M., auf 800000 M., verstärkt wurde. Dagegen war die
Erhöhung auf 820000 M. im Jahre 1880/81 keine effektive Neubelastung
 des Etats; bis dahin wurden nämlich Porto- und Frachtgebühren
 aus einem allen Verwaltungen gemeinsamen Fonds im
jetzigen Kap. 683 bestritten; damals wurde dieser auf die verschiedenen
Verwaltungen vertheilt. Aber der laufende Bedarf nahm weiter zu,
zumal 1885/86 die Hannoverschen Regierungen hinzukamen, sodass
der Fonds erhöht werden musste 1883/84 um 30000, 1885/86 um 114500
und 1886/87 um 31600 M. Auch im Jahre 1887/88 fand eine abermalige
 geringe Erhöhung, um 3300 M., statt, indess nur in Folge der
schon erwähnten Auflösung der besonderen Kassenverwaltung der
Hof- und Civildiener-Wittwenkasse in Hannover und einer geringfügigen
 Uebertragung vom Domänenetat. Die der erwähnten gleiche
1) In der Aulage befindet sich ein Druckfehler.