II. Abschnitt. II, Kapitel. Sächliche und sonstige Ausgaben, $ 67. 1647

Massnahme hinsichtlich der beiden Kurhessischen Wittwen- und
Waisenkassen und die andere Organisation der Katasterbureaus (vgl.
Band I S. 1231) bedingte 1888/89 einen weiteren Zugang von 10700 M.
1889/90 wurden wegen der beabsichtigten Errichtung einer neuen Regierung
 in Kiel 22500 M. mehr in den Etat eingestellt, die aber,
nachdem der Landtag die Theilung Schleswig-Holsteins abgelehnt
hatte, im nächsten Jahre wieder abgesetzt wurden. Nun kam aber
1894/95 die mehrerwähnte Portoaversionirung, für die im Kap. 63 ein
allgemeiner Fonds eingestellt wurde; in Folge dessen trat hier ein
Abgang von 465000 M. ein. Wie dieser somit keine wirkliche Ersparniss
 bedeutete, so der Mehrbedarf von 190500 M. für 1896/97 keine
effektive Mehrbelastung der Staatskasse; denn er bestand in den, wie
Mehrfach erwähnt, vom Tit. 7 hierher übertragenen Schreib- und Arbeitslöhnen.
 Dagegen musste schon 1898/99 ein Mehrbetrag von 250 000 M.
eingestellt werden, um den Etatsansatz auf die Höhe des 1896/97 wirklich
verbrauchten Betrages zu bringen. Ebenso entsprach die Erhöhung
auf 1865000 M. im Jahre 1900 nur dem gestiegenen Bedürfniss, und
der Abgang von 2200 M. im nächsten Jahre war nur auf die Bau-Verwaltung
 übertragene Löhnung.
Die Diäten, Fuhr- und Versetzungskosten (Tit. 11), über deren
Höhe oben die 88 40, 41 Aufschluss geben, und von denen bis ein-Schliesslich
 1872 die Diäten und Fuhrkosten nur in den Beilagen,
Nicht im Etat des Finanz-Ministeriums selbst von dem Bureaubedürf-Nissfonds
 getrennt waren, die Versetzungskosten aber unter „sonstigen
Ausgaben“ standen, haben in dem ersten Jahrzehnt nach 1849 eine
geringe Verringerung, von rd. 500 000 auf rd. 480 000 M. erfahren und
beliefen sich 1867 -— ausschliesslich der neuen Provinzen — sogar nur
auf rd. 470000 M. In Folge der Erweiterung des Staatsgebiets wurden
aber 1868 627 000 M. ausgeworfen. Dieser Betrag stieg demnächst bis
auf 637 800 M., 1873 aber in Folge des Tagegelder- und Reisekosten-Ges,
 v. 24, März 1873 mit einem Schlage' um 172 200 auf 810000 M.
Doch hatte man damit die Wirkungen dieses Gesetzes etwas über-Schätzt,
 weshalb der Ansatz 1876 um 14000 M. ermässigt wurde. Im
Nächsten Jahre wurde er um weitere 69 000 M. herabgesetzt, aber nur
Indem die Umzugs- und Versetzungskosten für Beamte aus den
Ressorts des Innern und der Kultusverwaltung mit 54 000 und 15 000 M.
auf deren Etat übertragen wurden. Die nächsten Jahre brachten dann
Zunächst kleine Steigerungen, 1881/82 aber auf Grund der sich sogar
auf 1169585 M. stellenden. dreijährigen Fraktur eine solche um
254800 auf 1000000 M. 1885/86, als im Durchschnitt von 1881/82
bis 1883/84 1327 922 M. verbraucht und überdies die Bezirksausschüsse
und die hannoverschen Regierungen hinzugetreten waren, auf
1069000 M. und 1886/87 auf 1094100 M. Die Regierung hatte ver-8eblich
 sehon füf 1884/85 eine Erhöhung auf 1275000 M. gefordert.
Dass mit der Summe von wenig mehr als 1 Mill-M. nicht auszu-