IT, Abschnitt. II Kapitel. Sächliche und sonstige Ausgaben, $ 68. 1649

und zwar anfänglich in Höhe von 28500 M., schon seit Anfang der
50er Jahre aber nur noch von 27000 M. Als die Zahl der Oberpräsidenten
 um die der neuen Provinzen vermehrt wurde, vermehrte
man ihn auf 36000 M. — die Staatsregierung hatte 40500 M. gefordert
 — und bei der Theilung der Provinz Preussen 1878/79 auf
39000 M. Dieser Betrag wurde beibehalten, bis 1897/98 der hiervon
durchschnittlich zu Remunerationen und Unterstützungen an Beamte
verwendete Betrag von 27000 M. auf den hierzu bestimmten Fonds
(jetzt Tit. 8 bis 8b) übertragen wurde.
Für die Regierungspräsidenten wurde ein Dispositionsfonds
 im heutigen Sinne zuerst 1867 ausgebracht (Tit. 13). Bis
dahin hatten den Regierungspräsidenten die sog. Ordnungsstrafkassen,
in welche die Ordnungsstrafen der Beamten flossen, für kleine Unterstützungen
 an bedürftige Beamte und zu anderen kleinen Ausgaben
zur Verfügung gestanden; jetzt wurden jene Ördnungsstrafen im Etat
der allgemeinen Kassenverwaltung unter „Strafgeldern“ in Einnahme
gestellt und dafür ein Dispositionsfonds in gleicher Höhe, 30000 M.,
ausgebracht. Der Fonds wurde mit Rücksicht auf das Hinzukommen
der hannoverschen Regierungspräsidenten 1885/86 — weil diese erst
am 1, Juli 1885 hinzutraten — um 3600 M. und 1886/87 um 4800 M.
erhöht, 1897/98 aber aus demselben Grunde, wie der Dispositionsfonds
der Öberpräsidenten, auf 12000 M. ermässigt.
_ Bilden diese beiden Dispositionsfonds somit nur relativ geringfügige
 Summen, so entfallen jetzt nahezu %/, der gesammten „Sonstigen
Ausgaben“ auf einen dritten Dispositionsfonds, denjenigen der
Öberpräsidenten zur Förderung und Befestigung des
Deutschthums in den Provinzen Posen, Ost- und West-Preussen
 sowie im Regierungsbezirk Oppeln und in den
Nördlichen Kreisen der Provinz Schleswig - Holstein
(Tit, 12a). Dieser Fonds wurde zuerst 1898/99 für Posen, West-Preussen
 und. den Regierungsbezirk Oppeln mit 400000 M. aus-Zebracht,
 um die Mittel zur Durchführung der zur Förderung und
Befestigung des Deutschthums in diesen Landestheilen geeigneten
Massnahmen zu bieten. Er ist also eins der Mittel der seit einigen
Jahren von der preussischen Regierung nach der erfolglosen Ver-Söhnungspolitik
 wieder eingeschlagenen kKraftvolleren Ostmarken-Politik
 und somit im Gegensatz zu den beiden früher genannten Disposilonsfonds
 ein eminent politischer. Schon im nächsten Jahre wurde
SF unter Verstärkung um 20000 M. auch für die nördlichen Kreise
Schleswigs bestimmt, um auch dort der Stärkung des Deutschthums
Segenüber dem vordringenden Dänenthum zu dienen. Die ,dem-Nächstigen
 Erhöhungen auf 600 000 M. (1900) und 1000000 M. (1902)
SInd ein Gradmesser für die wachsende Energie der Staatsregierung
MM der Abwehr des Polonismus. Seit 1902 ist der Fonds auch für
Östpreussen bestimmt, da auch dort die grosspolnische Agitation