1652 IM. Hauptabschnitt. Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

(G.-8S. 8. 341) geregelt. . Demnach bildet die „Direktion der Rentenbank“
 eine kollegialische Behörde, bestehend aus dem Direktor,
einem, wie jener zum höheren Verwaltungsdienst befähigten Mitgliede,
das auch als Justitiar fungirt, und dem Provinzialrentmeister, dem
Buch-, Kassen- und Rechnungsführung untersteht. Der Direktor und
das zweite Mitglied werden von den beiden Ressortministern nebenamtlich
 bestellt und erhalten daher nur Remuneration; nur der Provinzialrentmeister,
 das Subaltern- und Unterbeamtenpersonal fungiren
im Hauptamt. Als vorgesetzte Behörde der Rentenbanken wurde eine
„Centralkommission für die Angelegenheiten der Rentenbanken“
 gebildet, die aus einem Vorsitzenden und Räthen der beiden
Ressortministerien bestand, aber 1859 unter Ueberweisung ihrer Zuständigkeit
 unmittelbar an die beiden Minister aufgelöst wurde. Die Kinrichtung
 der Rentenbanken wurde auf die neuen Provinzen ausgedehnt,
ohne dass indess neue Rentenbanken errichtet wurden: für Hannover
wurde die Rentenbank für Sachsen in Magdeburg, für Schleswig-Holstein
 diejenige für Pommern in Stettin und für Hessen - Nassau
diejenige für Westfalen und das rechtsrheinische Rheinland in Münster
zuständig. Es bestehen daher nach wie vor 7 Rentenbanken, in
Königsberg, Berlin, Stettin, Posen, Breslau, Magdeburg und Münster.
Neben den je 3 Mitgliedern der Direktion und dem Rendanten jeder
Rentenbank sind 1903 bei den Rentenbanken beschäftigt: 71 Buchhalter,
 Kontroleure und, Sekretäre, 11 Kanzlisten, 9 Kassendiener und
Boten. Abgesehen von der früheren Theilung der Bureaubeamten in
solche I. und II. Klasse und der Uebertragung einer 12. Kanzlistenstelle
 auf Kap. 58 im Jahre 1896/97 ist diese Beamtenzahl schon seit
1893/94 vorhanden; damals wurden aus denselben Gründen wie bei
der allgemeinen Verwaltung die etatsmässigen Bureau- und Kanzleibeamtenstellen
 vermehrt, jene um 11, diese um 4. Bereits 1891/92
hatte zur Herstellung des normalen Zahlenverhältnisses zwischen
etatsmässigen und diätarischen Bureaubeamten eine Vermehrung der
Stellen dieser Beamten um vier stattgefunden, ebenso 1889/90, wo
auch zwei neue Kanzlistenstellen errichtet wurden, um 3. Die bis
Jahin vorhandene Zahl von 53 Bureaubeamten, war im Jahre 1852/88
durch Errichtung von 8 neuen Stellen, wiederum wegen des Zahlenverhältnisses
 zu den Diätarien, erreicht worden, während zwischen
{882/83 und 1889,90 je 2 Kanzlisten und Unterbeamtenstellen hinzukamen.
 Im Jahre 1874 waren vorgesehen für Bureaubeamte 32, für
Diener und Boten 7 Stellen, während die ersten 4 etatsmässigen Kanzlistenstellen
 1877/78 errichtet wurden. Die Erweiterung der Monarchie
in Folge der Ereignisse von 1866 hatte eine erhebliche Vermehrung des
Beamtenpersonals nicht gebracht: 1867 waren vorhanden 26 Bureauund
 7 Unterbeamte, 1873 auch nur deren 27 bezw. 7; erst 1874 wurden,
weil die Diätarien an Zahl zu stark zugenommen hatten, 5 weitere
atatsmässige Stellen für Bureaubeamte errichtet. Als die Kenten-