1654 II. Hauptabschnitt. Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriunis,

normale Zahlenverhältniss zwischen etatsmässigen und diätarischen
Beamten zu Ungunsten der ersteren gestört war und nun durch Vermehrung
 der etatsmässigen Stellen wieder hergestellt wurde; das aber
bewirkte einen Minderbedarf an Hülfsarbeitern. Auf diese Weise erklärt
 sich insbesondere der Minderaufwand im Tit. 3 in den Jahren
1882/83 (75000 gegen 85000 M.), 1888/84 (74500 M.), 1885/86
(74500 gegen 76000 M.), 1889/90 (67000 gegen 74500 M.), 1898/94 (50850
gegen 75000 M.); in den Jahren 1882,83 und 1883/84 würde der Minderbedarf
 noch 2000 bezw. 3300 M. grösser gewesen sein, wenn nicht für das
arstere Jahr extraordinäre Arbeitshülfe wegen Ausreichung neuer Zinsscheinbogen,
 1883/84 aber eine neue Kanzleidiätarienstelle in Münster und
1800 M. Schreiblöhne erforderlich gewesen wären. Dagegen beruhte der
1896/97 eingetretene Rückgang auf der Uebertragung der Schreib- u. s. w.
Löhne auf Tit. 7. Umgekehrt folgt aus der erwähnten Entwicklung des
Besoldungstitels, dass den mit Ausgabesteigerungen bei diesen ZUsammenhängenden
 Ausgabeverminderungen bei "Tit. 4 bei letzterem
Jahre mit anwachsendem Bedarf vorausgegangen. sein mussten. Am
stärksten war die Steigerung Anfangs der 70er Jahre — 1869 rund
28 000, 1874 rund 46000 M. --, wo das Hinzutreten der Geschäfte in
den neuen Provinzen, die Ges. v. 27. April 1872 betr. die Ablösung
der Abgaben an Kirchen u. s. w. (vgl. oben Bd. 1I S. 603) und
v. 3. Jan. 1873 über Ablösung der Reallasten in Schleswig - Holstein
sowie Erhöhungen der Remunerirung der Diätarien zusammenwirkten.
Später fanden wegen Zunahme der Geschäfte namhaftere Verstärkungen
des Fonds statt 1875 (von 46050 auf 51200 M.), 1876 (auf 57000 M.)
1878/74 (von 57000 auf 60000 M.), 1879/80 (um 18000 auf 78 000 M.),
1881/82 (um 7000 auf 85 000 M.), 1884/85 (von 74500 auf 76000 M.);
1891/93 aber kamen für 7 neue Bureaudiätarienstellen 11550 M., in
Folge Erhöhung der Diätensätze der Bureaudiätarien 3750 M. und an
Stellenzulagen bis zu 400 M., für etatsmässige Subalternbeamte in Berlin
900 M. hinzu: da aber andererseits die etatsmässigen Stellen vermehrt
wurden, verringerte sich der Mehrbedarf um 5000 M. Endlich wurden
1900 von dem einheitlichen Fonds des Vorjahres zu Stellenzulagen
bis zu 200 M. an Unterbeamte 300 M. übernommen. Das Endergebniss
der Entwicklung des Tit. 4 ist 19083 ein Bedarf von 41100 M. gegen
einige 70000 bis einige 80 000 M. in den &amp;0er und ersten 90er Jahren,
vorzugsweise eine Folge des günstigeren Verhältnisses zwischen der
Zahl der etatsmässigen und derjenigen der diätarischen Beamten. Bis
einschliesslich 1862 waren die Ausgaben für Remunerirung der Hülfsarbeiter
 als „extraordinäre Bureauhülfe“ mit den Bureaukosten unter
den sächliehen Ausgaben vereinigt.
Völlig weggefallen sind, wie die Anlage CVIIB erweist, seit 1908
die schon 1895/96 von 156430 M. auf 6000 M. verminderten, früher
zeitweise noch erheblich höheren Ausgaben an Hebegebühren für die
Einziehung der Renten und Ablösungskapitalien (Tit. 5), Dieselben