1656 Il. Hauptabschnitt. Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

wurde, auch fiskalischer Geschäftslokale, nicht aversionirte Portound
 sonstige Gebühren, Portovergütung an die Reichsbank für die
Einzahlungen der Spezialkassen der Reichsbanknebenstellen im Giroverkehr,
 endlich „sonstige Ausgaben“, die bei anderen, grösseren Verwaltungen
 in der Regel einen eigenen Schluss- und Sammeltitel bilden,
Tit. 8: Diäten, Fuhr- und Versetzungskosten, Tit. 9, wie erwähnt,
 Unterhaltungskosten für Geschäftslokale in fiskalischen
 Gebäuden. Nur der Tit. 7 ist von einigermassen erheblicherer
 Höhe. Bei Betrachtung derselben in Anlage CVIIB fällt es
auf, dass sie zweimal, 1890/91 und 1898/99, für je ein Jahr auf das
Doppelte des Betrages des jeweiligen Vorjahres emporschnellt; die
Ursache war die Herstellung neuer Couponbogen für die Rentenbriefe;
abenso wurden 1882,83 für den gleichen Zweck 42950 M. ausgebracht,
um die sich der Titel im nächsten Jahre wieder verringerte. Von
diesen in gewissen Perioden wiederkehrenden Ausgaben abgesehen,
hat sich die Dotation des Titels seit 1879/80 nur wenig geändert:
damals betrug sie 55001, heut (1908) beträgt sie 58150 M. In der
Zwischenzeit hat sie freilich seit 1880/81, wo von dem aufgelösten gemeinsamen
 Portofonds Kap. 64 Tit. 3 des Etats für 1879/80 10000 M.
für Porto und Frachtgebühren hierher übergingen, mehrere Jahre
einige 60000, seit 1888/89, wo die bisher eingemiethete Rentenbank in
Breslau im fiskalischen Oberpräsidialgebäude mit untergebracht wurde,
immerhin noch ca. 60000 M. betragen, bis die Portoaversionirung
1894/95 den Bedarf um 11900 M. reduzirte. 1896/97 wurden dann
10050 M. Schreib- und sonstige Löhne von Tit. 4 hierher
übertragen. 1878/79 war nur der völlig unzureichende Betrag von
-d. 47000 M. ausgebracht, der aber immerhin schon gegen 18:4 ein
durch Zunahme der Geschäfte und Preissteigerungen verursachtes
Mehr von 12500 M. bedeutete, während für 1868 gar nur 27900 M.
ausgeworfen waren. .
Der Diäten-, Fuhr- und Versetzungskosten-Fonds ist seit
1879/80 stabil auf 1500 M. verblieben; vorher war er auf Grund des
wirklich sich ergebenden Bedürfnisses ruckweise von 450 M. im
Jahre 1874 auf 1000 M. 1875 und 1510 M. 1878/79 erhöht worden.
Ziemlich stark geschwankt haben, wie die Anlage CVIIB zeigt,
die Unterhaltungskosten für Geschäftslokale in fiskalischen
 Gebäuden (Tit. 9). da sowohl die Unterbringung der
Rentenbanken in fiskalischen oder gemietheten Gebäuden als auch
das Bau- und Reparaturbedürfniss gewechselt hat; für 1908 sind
1715 M. ausgeworfen.
8 73. Einen wesentlich anderen Charakter als die sämmtlichen
anderen Ausgaben für die Rentenbanken tragen die im letzten,
10. Titel, nachgewiesener, da sie nicht, wie jene, Verwaltungskosten
sind und richtiger in den Etat der allgemeinen Finanzverwaltung
gehörten. Als nämlich im Jahre 1850 die Rentenbanken errichtet wurden