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IV. Abschnitt. I. Kapitel. Ausgaben für die Thiergartenverwaltung. $$ 74, 75. 1659

Staatsrechtlich bildet er einen Theil des Domänenbesitzes des
Staates und wurde früher auch 'etatsrechtlich als solcher behandelt.
Als aber die Domänenverwaltung durch Erlass v. 7. August 1878 auf
den Landwirthschafts - Minister überging, wurde die '"Thiergartenverwaltung,
 der übrigens auc hdie Gartenanlagen auf anderen fiskalischen
öffentlichen Plätzen Berlins unterstehen, hiervon ausgenommen.
Man kann zweifelhaft sein, ob die Zuständigkeit des Finanz-Ministers vor derjenigen
des Landwirthschafts-Ministers den Vorzug verdient: für erstere spricht, dass auch der
übrige fiskalische Grundbesitz in Berlin von der jenem unterstellten Ministerial-, Militärand
 Baukommission ressortirt, und dass der Thiergarten seinem Charakter nach nicht, wie die
Domänen und Forsten, zur Erzielung von Ueberschüssen bestimmt ist, für letztere, dass
auch andere fiskalische Park- und Gartenverwaltungen dem Landwirthschafts-Ministerium
unterstellt sind und dieses in seinen technischen Räthen schliesslich doch sachverständigere
Örgane für die Beaufsichtivung besitzt, als im Allgemeinen das Finanz-Ministerium
$ 75. Bei der kleinen Verwaltung, deren Ausgaben vor dem
Jahre 1882/83 in einen Titel zusammengefasst waren, sind jetzt
! Direktor, 2 Obergärtner, 1 Maschinenmeister, 1 Förster, 4 Gärtner,
1 Maschinenheizer und 1 Zimmermann als etatsmässige Beamte thätig.
Hiervon gehören der Direktor, früher „Inspektor“, und die beiden
Öbergärtner zu den mittleren, die übrigen zu den Unterbeamten.
Bis zum Jahre 1881/82 einschliesslich war die Zahl der Unterbeamten
um 1 grösser.
Die Besoldungen anlangend, so bildeten die 3 mittleren Beamten
 früher eine Gehaltsklasse mit 2100-3000 i. D. 2500; später
2550 M.; doch bezog der Inspektor stets das Höchstgehalt von 3000 M.,
und 1893/94 wurde dieser Zustand im Etat zum Ausdruck gebracht,
indem für ihn jener Betrag als Einheitsgehalt angesetzt wurde. Bei
der Besoldungsaufbesserung von 1897 erhielten der Direktor 3600 M., die
Öbergärtner von 2000 bis auf 3600 M. in Stufen von 2300, 2600, 2900, 3200
und 3400 M.. aufsteigende Gehälter, und der Etat für 1903 verlangt für
den Direktor die auffallend starke Aufbesserung um 83'/, Proz., also auf
4800 M., weil die Auslichtungen, die Schaffung neuer Anlagen, die
Umgestaltung der Siegesallee und des Königsplatzes „sein Arbeitsfeld
I erheblichster Weise erweitert“ habe, sodass das bisherige Gehalt „der
Bedeutung der Stelle“ nicht mehr entsprochen habe. Die Unterbeamten
gehörten früher sämmtlich der Gehaltsklasse 1050 -1350 i. D. 1200 M.
an; ebenso erhielten sie bei der Besoldungsaufbesserung der Unterbeamten
 durch den Nachtragsetat für 1590/91 sämmtlich 1100—1500
L. D, 1800 M.; erst bei der neuen Aufbesserung von 1899 rückten der
Maschinenmeister und der Förster in die Klasse der Ministerial-Unterbeamten
 (1200—1800 M.) ein; nur erhielten sie andere Dienstalterszulagen
 (3 A 100 und 4 3 75 statt 2 &amp; 100 und 5 A 80 M.). Die
übrigen Unterbeamten verblieben in ihrer nun aber 1200-1600 M.
(Alterszulagen 1 ä 100, 6 a 50 M.) beziehenden Klasse.
Der Besoldungsaufwand, der in dem "it. 1 zusammengefasst ist,
hat sich, wie Anlıgye CVILC zeigt, von 1883/84, wo er 1200 M.