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V. Abschnitt, Ausgaben für inaktive Beamte u s. w. $$ 77, 78. 1663

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es wohl gerechtfertigt war, es durch unentgeltiche Ueberlassung des Terrains zu unterstützen.
 Seitdem hat sich das Unternehmen aber in ungeahnter Weise entwickelt und
geradezu einen anderen Charakter angenommen, In den letzten Jahren sind die kostspieligsten
Bauten und sonstigen Anlagen in dem Garten ausgeführt, Das hat zu fortwährenden Eraöhungen
 der Abonnementspreise genöthigt, und so ist heute der Zoologische Garten weniger
ein Bildungsinstitut und eine Erholungsstätte für Erwachsene und Kinder aus solchen Kreisen,
die mittlere Einkommen beziehen, als vielmehr ein Vergnügungsetablissement vornehmen
Stiles für die wohlhabendsten Klassen. Dass der Staat für ein solches den Grund und Boden
Anentgeltlich hergiebt, können wir weder als ein öffentliches Bedürfniss noch als in der
Billigkeit liegend bezeichnen. Leider ist durch die Kab.-O v. 8. Sept. 1841 der Gesellschaft
für die Dauer ihres Bestehens die unentgeltliche Benutzung des Grund und Bodens zusesichert

V. Abschnitt.

Ausgaben für inaktive Beamte
und andere ehemals im Staatsdienst beschäftigte. Personen
wie für deren Hinterbliebenen unter Berücksichtigung der
gegenüberstehenden Einnahmen,
(Staatshaushaltsetat Ausgabe Kap. 62 Tit 9 und Kap 60,
Einnahme Kap. 27 'Tit. 1—8.)

$ 78, Aus der Darstellung in den übrigen Büchern dieses Werkes
Wie auch aus den vorangegangenen Abschnitten dieses Buches ergiebt
 sich, dass die Aufwendungen für die in aktiven Dienststellungen
befindlichen Beamten in dem Etat derjenigen Verwaltungen erscheinen,
der die Beamten angehören. Dagegen sind die Aufwendung für die
inaktiven — einschliesslich der auf Wartegeld gesetzten — Beamten
und für die Hinterbliebenen der Beamten mit einigen Ausnahmen im
ltat des Finanz-Ministeriums für alle Verwaltungen zusammengefasst,
Sie nehmen hier das Kap. 62 „Wartegelder, Pensionen und Unter-Stützungen
 etc.“ mit Ausnahme des Tit. 8 und des im Etat für 1908
Zuerst auftretenden Tit. 10 und das Kap. 60 „Wittwen- und Waisen-Verpflogungsanstalten“
 ein. In enger Wechselbeziehung zu den in
letzterem Kapitel untergebrachten Ausgaben stehen, wie die Dar-Stellung
 ergeben wird, die Einnahmen Kap. 27 Tit. 1—8 „Wittwenund
 Waisen-Verpflleeungsanstalten“. Letztere sind daher im Anschluss