1666 HIT. Hauptabschnitt Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

$ 80, Sind Dispositionsgehälter heute überhaupt nicht mehr zu
zahlen, so erreicht auch der Bedarf an Wartegeldern (Tit. 1) gegenwärtig
 verhältnissmässig keine erhebliche Höhe: für 1908 wird
158822 M. ausgeworfen, d. i. nur 25000 M. mehr wie Ende der 50er
Jahre und noch nicht der dritte Theil des Bedarfs Ende der 60er, in
den 70er und ersten 80er Jahren. Bis zum Jahre 1866 waren nur
Summen von weniger als 200000 M. erforderlich gewesen. Dann aber
wurden in den neuen Provinzen, in denen ja die Zahl der Beamtenkategorien,
 die der Versetzbarkeit in den einstweiligen Ruhestand
unterliegen, grösser als in den alten ist, zahlreiche übernommene
Beamte auf Wartegeld gesetzt. Wenn nun auch durch Absterben,
Wiederanstellung und Pensionirung von Wartegeldempfängern ein
Abgang stattfand, so brachte doch die Aufhebung der Mahl- und
Schlachtsteuer am 1. Jan. 1875 mit einem Schlage einen Zuwachs von
375000 M., und der Kulturkampf trug auch dazu bei, die Wartegeldenmpfänger
 zu vermehren. So wurden denn für 1875 nicht weniger als
548811 M. gefordert. Schon im nächsten Jahre verminderte sich indess
der Bedarf um fast 224000 M., weil die aus Anlass der Aufhebung
der Mahl- und Schlachtsteuer entbehrlich gewordenen Beamten zum
grössten Theil wieder angestellt oder pensionirt waren. In der Folgezeit
 bedingten namentlich die Aufhebung der landwirthschaftlichen
Akademie in Eldena und der Münze in. Hannover nicht unerhebliche
Mehrausgaben, sodass 1879/80 wieder annähernd dieselbe Summe wie
10 Jahre zuvor nöthig war. Von 1880/81 an aber datirt ein nur noch
1883/84 namentlich durch Versetzung einer Anzahl von Beamten der landwirthschaftlichen,
 Justiz- und Unterrichtsverwaltung in den einstweiligen
Ruhestand und 1886,87 durch diejenige einer grösseren Anzahl von
Lehrern an nun in andere Lehranstalten umgewandelten Gewerbeschulen
unterbrochener Rückgang des Bedarfs bis auf 150774 M. im Jahre 1899.
Erst 1900 trat, als in Folge ihrer Haltung gegenüber der Kanalvorlage
2 Regierungspräsidenten und 18 Landräthe, deren einzelne zu den
tüchtigsten Beamten gehörten, auf Wartegeld gesetzt wurden, die
Nothwendigkeit ein, den Fonds auf rd. 201000 M. zu verstärken. Bekanntlich
 wurde ein Theil dieser Beamten sehr bald, theilweise unter
zwar wohlverdienter, aber nach der Massregel von 1899 einen eigenartigen
 Eindruck machender Beförderung, wieder angestellt. Es waren
daher in den nächsten Jahren nur noch 180 480, 163 319 und 158 822 M.
auszubringen.