V. Abschnitt. II Kapitel. Pensions- und Unterstützungsfonds etc. $&amp; 81. 1667

Il. Kapitel.
Pensionsfonds und solche Unterstützungsfonds, welche ganz
Oder theilweise für ehemalige Beamte oder doch im Staatsdienst
 beschäftigte Personen bestimmt sind.
(Staatshaushaltsetat Kap. 62 Tit. 3, 4, 6 bis 8.)

$ 81. Anders wie der Wartegelderfonds weist der Civilbeamten-Pensionsfonds
 (Kap. 62 '"Tit. 3), aus welchem die gesetzlichen Ruhegehälter
 der Beamten aller Verwaltungen, seit 1892/93 ') auch diejenigen
der Gendarmerie, die bis dahin auf dem Etat des Ministeriums des
Innern standen (vgl. oben 88 178, 188a des Vl. Buches), gezahlt
Werden, ein enormes Anwachsen auf, sodass er heut weitaus der
höchste Titel aller Staatsverwaltungsausgaben ist und fast 10 Proz.
dieser Ausgaben ausmacht. Wie die Anlage CVIIB zeigt, hat er sich
von 1859 bis Ende der 80er Jahre etwa alle 14 bis 15 Jahre verdoppelt,
 während von 1849 bis 1859 die Steigerung etwa 67 Proz.
betrug, das Doppelte der Sollausgabe des Jahres 1888/89 aber bereits
1899 nahezu erreicht war und in den seitdem verstrichenen wenigen
Jahren ein neuer Zuwachs von 9'/, Mill. oder mehr als 22 Proz. zu
Verzeichnen ist.
Unter den Gründen für dieses gewaltige Anwachsen der Pensionslast
 steht in erster Linie die in fast allen Zweigen des Staatsdienstes
Zu konstatirende starke Vermehrung des Beamtenpersonals. Vor allen
andern ist hier die Eisenbahnverwaltung zu nennen, bezüglich deren
aut die Ausführungen im VII. Buch des I. Bandes, insbesondere auf
die 88 127—129 und 216 zu verweisen ist: ist doch der auf sie entfallende
 Antheil an dem Pensionsfonds von 985200 M. im Jahre
1880/81 auf 16220056 M. 1901 gestiegen, und allein von 1898/94 bis
1901 hat die Steigerung reichlich 100 Proz. betragen. In zweiter Linie
Stehen die Besoldungsaufbesserungen, die auch für die nächste Zeit
Noch selbst bei gleichbleibender Zahl der Pensionäre eine Steigerung
der Ausgaben in sichere Aussicht stellen; denn für die absterbenden
Vor der letzten allgemeinen Gehaltsauf besserung pensionirten Beamten
treten andere ein, deren Pensionen nach den erhöhten Gehältern zu
bemessen sind. Dazu kommen noch besondere ausgabesteigernde
Umstände verschiedener Art. Die Uebernahme der Pensionen der
Gendarmerie vom Etat des Ministeriums des Innern 1892/93 bedeutete
lamals eine neue Belastung des Titels mit ca. 1,6 Mill. Ferner führten
die im vorigen Paragraphen und in früheren Büchern des Werkes er-Wähnten
 Organisationsveränderungen zu ungewöhnlich zahlreichen
Versetzungen in den Ruhestand: zunächst wurden bei Durchführung
der Organisation Beamte, die sonst noch im Dienst geblieben wären,
Pensionirt, und nach Ablauf der 5jährigen Zurdispositionsstellung
) Im 8 178 und $ 188 des V1I. Buches befindet sich ein Druckfehler,