1668 MT. Hauptabschnitt. Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

traten die zur Disposition gestellten Beamten sämmtlich mit dem
Höchstbetrag der gesetzlichen Pension hinzu. Endlich blieb natürlich
auch die im $ 43 dargestellte Entwicklung der Pensionsgesetzgebung
nicht ohne Einfluss, wenn derselbe sich auch nicht sogleich, sondern
erst allmählich geltend machte. Die offenbar neuerdings inaugurirte
Verjüngung der Beamtenschaft stellt neue Mehrbelastungen in Aussicht.
Uebrigens bleibt bei Würdigung des Anwachsens des Pensionsfonds zu
berücksichtigen, dass letzterer heut seinem vollen Betrage nach eine
Nettobelastung der Staatskasse darstellt, während ihr früher Pensionsbeiträge
 der Beamten, 1849 rd. 336 000 M., zuflossen. (vgl. oben a. a. 0.).
Bis einschliesslich 1849 hatte man sich mit einem Pensionsfonds
von 3 Mill. Mark beholfen, was aber schon 1849 nur noch möglich
gewesen war, indem 450000 M. auf den Pensions-Aussterbefonds übernommen
 wurden. Gleichwohl war der Fonds unzureichend, sodass
viele neue Pensionen einstweilen aus Besoldungsfonds gedeckt wurden.
Mannigfache, durch die Umgestaltung des Staatsorganismus infolge des
Ueberganges zum konstitutionellen Regime bedingte Reformen, namentlich
 bei der Justiz- und Postverwaltung, machten vermehrte Pensionirungen
 nöthig, sodass der Fonds 1850 um 600000 M. verstärkt
werden musste. Im nächsten Jahre verwies man umgekehrt
808 301 M. von dem Pensions-Aussterbefonds auf den Civilbeamten-Pensionsfonds,
 weil sie ihrem Charakter nach nicht auf jenen gehörten.
 Doch verschmolz man diese Summe nicht mit den
3600 000 M., bei denen man es beliess, obgleich 6000 M. Pensionen
für Chausseebaubeamte vom Etat des Handels- und 7800 M. zu
Pensionen für Lehrer und Beamte an vom Staat allein unterhaltenen
höheren Unterrichtsanstalten von dem des Kultusministeriums übera0ommen
 wurden, sondern unterschied sie als „künftig wegfallend“ von
dem eigentlichen Pensionstonds. Dem letzteren verblieb auch die
KWigenschaft eines unüberschreitbaren Fonds: reichte er nicht aus, so
wurden die deshalb von ihm nicht zu übernehmenden Pensionen aus
der Besoldung der erledigten Stellen bestritten, die deshalb solange
unbesetzt bleiben mussten, bis der Pensionsfonds die betreffende
Pension übernahm. Dieser Zustand zeitigte bald die grössten Unzuträglichkeiten:
 die Hoffnung, dass die Pensionirungen abnehmen
würden, trog, es kamen als pensionsberechtigte Beamte die Steuerampfänger
 in den westlichen Provinzen und die Beamten der Staatseisenbahnen
 und Telegraphenverwaltung hinzu, und so hatte man
schon 1852 ein Deficit von 706065 M., das aus Besoldungen gedeckt
werden musste. Obwohl man klar sah, dass der Pensionsfonds allmählich
 auf mindestens 5'/, Mill. M. erhöht werden müsse, begnügte
man sich 1853 mit einer Erhöhung von 600000 M. in der sicheren
Aussicht, dass hiernächst wieder ein dem Besoldungsfonds zur Last
fallendes Defizit eintreten werde. Gleichwohl wurde, während die
künftig weglallenden Pensionen sich verminderten. an der Dotirung