V. Abschnitt. IL Kapitel, Pensions- und Unterstützungsfonds etc. $ 81. 1669

des limitirten Theiles des Pensionsfonds mit 4800000 M. bis 1863
festgehalten, wo eine Erhöhung auf 5175000 M. unumgänglich war.
Im nächsten Jahre brach man dann endlich mit der Behandlung des
Fonds als eines limitirten, sodass von nun an alle Pensionen ihm
Sofort zur Last fielen, andererseits die Aussonderung eines Theiles,
Zuletzt 270 000 M., für Pensionen, über die bei eintretender Erledigung
nicht wieder verfügt wurde, beseitigt war. Der einheitliche Fonds
wurde nun auf 5700000 M. bemessen. Schon 1865 wurde er um
90000 M. erhöht, ausserdem aber von den nun auf den Marineetat
übergehenden Marinepensionen befreit, was einer weiteren Erhöhung
um rund 88 500 M. gleichkam. 1866 mussten dann 6240000 und 1867
— für die alten Landestheile — 6300000 M. neben 2554296 M. für
die neuen Provinzen ausgebracht werden. Nach der Gründung des
Norddeutschen Bundes gingen zwar die Pensionen im Bereiche der Postund
 Telegraphenverwaltung mit rd. 529 000 M. auf den Bundesetat über.
Gleichwohl erheischten die Verhältnisse der neuen Landestheile, wo
Natürlich der Uebergang in die neuen Verhältnisse die Versetzung
Vieler Beamten in den Ruhestand bedingte, für 1868 einen Bedarf von
9150 000 M., und für 1869 wurden weitere 600000 M. mehr eingestellt.
1870 wurde der Voranschlag auf 10,2, 1871 auf 10,65 Mill. bemessen.
Bei dem letzteren Ansatz verblieb es dann 1872 und 1873; die wirklichen
 Ausgaben der Vorjahre hätten nach den üblichen Grundsätzen
der Veranschlagung sogar eine etwas niedrigere Summe gerechtfertigt,
Wenn man nicht mit den Wirkungen der Besoldungsaufbesserung und
des neuen Pensionsgesetzes hätte rechnen müssen, auch 1873 von dem
bisherigen Etat der Hohenzollern’schen Lande rd. 19000 M. hinzu-Sekommen
 wären. Schon 1874 mussten dann auch 11,1 Mill. eingestellt
Werden, zumal rd. 90000 M. Pensionen für Chausseeaufseher und Wärter
vom Etat der Bauverwaltung übernommen wurden. In der Folgezeit
legte man zunächst in der Regel dem Etatsanschlag die Istausgabe
des drittletzten und die vermuthliche Istausgabe des letzten Vorjahres
“u Grunde, indem der letzteren der Jahresdurchschnitt der Ausgabe-Steigerung
 des letzten gegen das drittletzte Vorjahr zugeschlagen
Wurde. Hinzu traten dann Mehrausgaben auf Grund besonderer Veranlassung,
 so 1877/78 infolge Einverleibung Lauenburgs 12582 M.
Nur 1880/81 behielt man lediglich den Ansatz des Vorjahres
(14 Min. M.) bei. Seit 1881/82 wurde dann ein anderes Verfahren ein-S6eschlagen,
 indem die Istausgabe des vorletzten Vorjahres, d. i. des
letzten, für das sie bei der Etatsaufstellung feststand, seit 1884/85 aber
der Stand der Pensionen im Herbst des Vorjahres, d. i. des Zeit-Punktes
 der Etatsaufstellung zu Grunde gelegt wurde. Endlich im
Kitat für 1889/90 kehrte man zu dem eine ausreichendere Dotirung gewährleistenden
 früheren Verfahren zurück; nur stellte man das fünftletzte
Mit dem vorletzten Vorjahr in Vergleich, da ja die Ergebnisse des letzten
Zur Zeit der Etatsaufstellung nur schätzungsweise zu ermitteln waren.
Schwarz u Strutz, Staatshaushalt und Finanzen Preussens, IL 6