1670 MT. Hauptabschnitt. Die Finnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

Beispielsweise stellte sich die Rechnung für 1889/90 folgenderriassen: Istausgabe
1887/88: 21527365 M. gegen 18830859 M. 1884/85. Mithin in den 3 Jahren 1884/85 bis
1387/88 Steigerung von 2696506 M., also im Jahresdurchschnitt 398835 M. Die Istausyabe
 1887/88 von 21527365 M zuzüglich der‘ für 1888/89 und 1889/90 zu erwartenden
Steigerung von 2 mal 898 835 M. ergiebt 23325035 M. und abgerundet einen Etatsansatz
von 23 325 000 M.
In dieser Weise wird noch jetzt verfahren. Doch wurde und wird,
wenn aussergewöhnliche Umstände eine besondere Ausgabevermehrung
erwarten lassen, hierauf durch angemessene Erhöhung desselben
Rücksicht genommen und umgekehrt, wenn die Steigerung der Vorjahre
 von solchen nicht wiederkehrenden Umständen beeinflusst war,
ein entsprechender Abschlag gemacht. So wurde für 1883/84, als
die auf Grund des $ 99 des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
 auf 3 Jahre zur Disposition gestellten Richter und
Staatsanwälte in den dauernden Ruhestand getreten waren, mit Rücksicht
 hierauf ein Mehrbetrag von 1,7 Mill. M. eingestellt. Ebenso wurden
die Mehrbelastungen durch Pensionirung der in gleicher Weise zur
Disposition gestellten Beamten anderer Verwaltungen und durch Uebernahme
 der Gendarmerie-Pensisnen berücksichtigt, wie dann 1899
wegen der Besoldungserhöhungen rd. 2 Mill. M., 1900 mit Rücksicht
auf die Pensionirung der zur Disposition gestellten Rentmeister u. s. W.
rd. 1 Mill. und 1902 wegen derjenigen solcher Richter ebenfalls 1 Mill.
mehr eingestellt wurden. Andererseits hätte sich für 19083 nach der
oben gekennzeichneten Berechnungsart ein Bedarf von 53 163 324 M.
ergeben; mit Rücksicht auf die besonderen Umstände, die die bisherigen
Ausgabesteigerungen mitbedingt hatten, werden aber nur 52 Mill. M.
gefordert. Da nun gerade in den letzten 5 Jahren solche ungewöhnlichen
 Umstände mehr als früher zusammentrafen, so finden wir in
diesem Zeitraum auch ein ganz ungewöhnliches Anschwellen des
Pensionsfonds, von 37,3 Mill. 1897/98 auf 40'/,, 42'/,, 44'/2, 46'/2 und
50'/, Mill. in den Jahren 1898/99 bis 1902, der gegenüber die 52 Mill.
ds Etats für 1903 schon ein Abflauen bedeuten.
$ 82, Seiner Bezeichnung nach ein Pensionsfonds, in Wahrheit
aber zum grössten Theil zu anderen Zwecken als zu Pensionen im
eigentlichen Sinne, d. h. zu Ruhegehältern für in den Ruhestand versetzte
 Staatsdiener bestimmt ist der Pensions-Aussterbefonds (Kap. 62
Tit. 4). Ueber seine Entstehung und Aufgabe sprechen sich die Erläuterungen
 zum Etat für 1849 folgendermassen aus:
„Dieser Fonds ist bei Gelegenheit der verbesserten Einrichtung des Etatswesens durch
Einführung der Normal-Etats und der Reorganisation der Behörden vom Jahre 1826 ab in
ler Art gebildet worden, dass die betreffenden Pensionsbeträge aus dem bis dahin zur Anwendung
 gekommenen allgemeinen Pensionsetat ausgeschieden und abgesondert etatsmässig
‚erzeichnet und verrechnet wurden. Er ist zur Verrechnung derjenigen Pensionen und
Wartegelder bestimmt, welche bei ihrer Erledigung durch Abgang der Empfänger erlöschen
ınd an die allgemeinen Staatsfonds zurückfallen sollen, während die Heimfälle bei den fortdauernden
 Pensionsfonds zur anderweitigen Verwendung als Pensionen gelangen, Hiernach
zommen hei dem Pensions-Aussterhefonds zur Verrechnung: Zunächst die Pensionen und