V. Abschnitt. IT. Kapitel, Pensions- und Unterstützungsfonds etc. $$ 834—86. 1675

auf die einzelnen Verwaltungen vertheilt ınd nunmehr auch zu einmaligen
 Unterstützungen für pensionirte Beamte bestimmt; der Antheil
 des Finanz-Ministeriums wurde auf 126 000 M. bemessen. Dazu
kamen 1867 von dem aufgelösten Etat der Centralverwaltung der
Domänen und Forsten 18900 M. Mit Rücksicht auf die neuen
Landestheile wurde der Titel dann 1868 auf 186 000 M. erhöht. Demnächst
 wurden 1870 1500 M. für das Bureau des Staatsministeriums
und 1873 10000 M. für die Domänen- und Forstverwaltung abgezweigt,
 wogegen in diesem Jahre 600 M. von dem bisher bei der
Rendantur des Staatsschatzes verwalteten, zu gleichen Zwecken bestimmten
 Pensionsersparnissfonds hinzutraten. Namhafte Verstärkungen,
 auf 217200 und 240000 M. erfuhr aber der Titel 1874 und
1875, vorzugsweise zu dem Zwecke, um pensionirten Beamten auch
laufende Unterstützungen gewähren zu können. Als dann die Centralverwaltung
 der Domänen und Forsten auf das Landwirthschaftsministerium
 überging, wurden 1880/81 für sie 8000 M. abgezweigt,
während die weitere Herabsetzung auf den noch jetzt beibehaltenen
Betrag von 222000 M. 1887/88 mit Rücksicht auf die bessere Relikten-Versorgung
 nach dem Ges. v. 20. Mai 1882 vorgenommen wurde.
$ 85, Lediglich für Nichtbeamte bestimmt ist der Tit. 8 „zu einmaligen
 Unterstützungen für Personen, welche, ohne die
Eigenschaft von Beamten zu haben, im Staatsdienste beschäftigt
 werden oder beschäftigt gewesen sind, sowie
für Hinterbliebene solcher Personen.“ Gleichartige Fonds
haben wir bereits bei anderen Verwaltungen gefunden; der hier in
Rede stehende ist nicht nur für die auf dem Etat des Finanz-Ministeriums
 stehenden, sondern auch für diejenigen Verwaltungen
bestimmt, die einen derartigen eigenen Fonds nicht haben. Auf
diesen Umstand ist die Herabsetzung des Titels von 6000 M., mit
denen er bei seiner Schaffung als besonderer Fonds mit der Bestimmung
 für Nichtbeamte (1888) ausgestattet wurde, auf 4000 M.
(1883/84) zurückzuführen, indem damals 2000 M. zu einem eigenen
gleichartigen Fonds der Domänenverwaltung abgezweigt wurden. 1901
Wurde er, da er sich erklärlicher Weise als unzureichend erwiesen
hatte, zwar verdoppelt, aber schon im nächsten Jahre auf 6000 M.
herabgesetzt, da für das Kultusministerium ein eigener Fonds von
2000 M. geschaffen wurde.
$ 86. In der Anlage CVII erscheinen für einige frühere Jahre noch zwei jetzt längst
wWeggefallene Titel des jetzigen‘ Kap. 62, nämlich für 1849 „Leibrenten“ 53 160 M. und für
1874 1883/84 3000 M. „Unterstützungen für bedürftige pensionirte Klostergeistliche“.
 Jene Leibrenten bestanden 1849 in drei Posten von 51000, 1800 und 360 M.
und beruhten auf Zusicherungen des Königs. Schon 1850 waren sie bis auf 1800 M., die
auf den Pensions-Aussterbefonds übernommen wurden, weggefallen. Umgekehrt wurden die
Unterstützungen für Klostergeistliche 1873 aus dem letztgenannten Fonds als eigener Titel
Aüsgesondert; nachdem seit 1876 Ausgaben aus diesem Titel nicht mehr zu leisten gewesen
Waren, wurde er 1886/87 in Wegfall gebracht.