V. Abschnitt, III. Kapitel. Ausgaben u. Einnahmen d. Reliktenfürsorge. 887. 1677

anschlagt waren 1883/84 360300 und 255000, 1884/85 330000 und
257000 M. Jene Art der Veranschlagung der Ausgaben erwies sich
aber namentlich bei den Hinterbliebenen pensionirter Beamten als
viel zu niedrig; denn 1883/84 waren zu zahlen 328000 M. Im Etat
für 1885/86 wurden daher für diese 700000, im Tit. 5b 65100 M. in
Ansatz gebracht. Von 1886/87 wurden dann in beiden Titeln die
Wittwen- und Waisengelder in der Weise veranschlagt, dass der letzten
bei der Etatsaufstellung vorliegenden Istausgabe, d. i. derjenigen des
vorletzten Jahres vor demjenigen, für das die Etatsaufstellung erfolgt,
das 1'/,fache der Differenz dieser zu der vorhergehenden Istausgabe
hinzugerechnet wurde. So kam man 1886/87 bis 1888/89 zu Ansätzen
von 1,0555, 1,3215 und 1,6344 Millionen in Tit. 5a und 91800, 110 600
und 129200 M. in Tit. 5b. Die Wittwen- und Waisengeldbeiträge aber
erschienen 1885/86 bis 1887/88 in Tit. 8a mit 260000, 254000 und
254906, in Tit. 8b mit 350 000, 380 000 und 400000 M.
Auch als 1889/90 die sämmtlichen Wittwen- und Waisengelder für
alle Verwaltungen in einem Titel ausgebracht wurden, blieb man bei
der bisherigen Veranschlagung, die für 1889/90 einen Bedarf von
4,95 Mill. ergab. Im nächsten Etat ging man dann zu derselben Art
der Veranschlagung, wie bei den Pensionen (vgl. oben 8 81) über und
kam damit zu einem Ansatz von 6'/, Mill. für 1890/91 und von 7'/
für 1891/92. Für 1892/93 behielt man Jletztern bei und setzte nur
165000 M. für die Landgendarmerie zu, deren Wittwen- und Waisen-Zelder
 ebenso wie ihre Pensionen bisher noch dem Etat des Innern
Zur Last geblieben waren. Von 1893/94 ab wurde dann wieder dasselbe
Veranschlagungsverfahren wie bei den Pensionen in Anwendung gebracht.
 Doch bedingte die Erhöhung der Wittwen- und Waisengelder
durch das Gesetz vom 1. Juni 1897 1898/99 und 1899 zu dem auf jene
Weise berechneten Bedarf einen Zuschlag von rund 580000 und
2029000 M., sodass sich Sollausgaben herausstellten für 1898/94 bis
1902 von 8,6, 9,7, 10,7, 11,65, 12,8, 13,5, 15,5, 17, 18,2 und 19.2 Mill.
Den letzten Ansatz hat man für 1903 beibehalten, obwohl die übliche
Frakturrechnung 19732467 M. ergab; offenbar hat man es hier mit
einer durch die Knappheit der Staatsfinanzen bedingten Massregel zu
Chun, von der abzuwarten ist, inwieweit sie mit der Wirklichkeit übereinstimmen
 wird. Seit 1892/93 sind somit die Ausgaben an Wittwenund
 Waisengeldern um beinahe 12 Mill. Mark oder ca. 160 Proz. ge-Stiegen,
 eine Folge der Vermehrung der Beamten, der Erhöhung der
Gehälter und der Wittwen- und Waisengelder. Allerdings blieb
1892/93 der Voranschlag um ca. 600000 M. hinter der Wirklichkeit
Zurück, während er sie 1901 um fast 1 Mill. überstieg, sodass man
Vielleicht für die nächste Zukunft auf ein langsameres Tempo des An-Wachsens
 dieses Titels rechnen darf.
Aber nicht nur die Steigerung des Bedarfs in Tit. 5a ist zum
Suten Theil auf die Erhöhung der Wittwen- und Waisengelder zurück-