1678 II. Hauptabschnitt, Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

zuführen, sondern das Ges. v. 1. Juni 1897 hat auch die Veranlassung
gegeben, die Staatskasse 1897/98 und 1898/99 mit einem Fonds von
'/,, seitdem, da dieser Betrag sich als nicht ausreichend erwies, von
Y, Mill. M. zur Unterstützung für Wittwen und Waisen von
vor dem 1. April 1897 verstorbenen Beamten (Tit. 9) zu belasten.
 Die durch jenes Gesetz verfügte Erhöhung der Wittwen- und
Waisengelder greift nämlich nicht Platz für Wittwen und Waisen von
Beamten, welche vor dem 1. April 1:97 verstorben sind. Um in
Fällen besonderer Bedürftigkeit diesen Relikten helfen und in ihnen
so das Gefühl der Benachtheiligung gegenüber den später ihres Ernährers
 beraubten zu mildern, ist der gedachte Fonds geschaffen
worden.
$ 88. Da die verschiedenen besonderen Wittwen- und Waisen-Versorgungsanstalten,
 wie erwähnt, sämmtlich für den Beitritt von
Staatsbeamten seit geraumer Zeit geschlossen sind, so befinden
sich ihre Ausgaben und Einnahmen naturgemäss in beständigem
Rückgang.
Weitaus am erheblichsten sind diejenigen der Allgemeinen
Wittwen-Verpflegungsanstalt zu Berlin (vgl. oben $ 44). Bis
einschliesslich 1889/90 bestand, wie früher erwähnt, für sie eine besondere
 Kasseneinrichtung und erschien im Staatshaushaltsetat nur
der zur Balanzirung ihrer eigenen Einnahmen und Ausgaben vom
Staate zu leistende Zuschuss. Dieser Zuschuss belief sich im Etat für
{849 (vgl. Anlage CVII D) auf rd. 1,3 Mill., 1859 aber bereits auf
rd. 2 Mill., und in der Zwischenzeit war er zeitweise noch etwas höher
gewesen. Wenn auch zu dieser Steigerung um reichlich 50 Proz. das
Ges. v. 17. Mai 1856 (vgl. oben 8 44) beigetragen hatte, so fiel sie
doch zum wesentlichen Theile schon in die ersten 50er Jahre: 1850
wurden 390321 M. Rente von früher vom Staat eingezogenen
Kapitalien und Grundstücken, welche 1849 als Einnahme der Anstalt
und unter den „Passivis der Generalstaatskasse“ in Ausgabe erschienen,
 hier wie dort gestrichen, sodass sich der Zuschuss zur
Wittwenanstalt entsprechend erhöhte und bereits auf 1737020 M.
stellte. In den 60er Jahren war die Steigerung des Zuschusses eine
geringere, zumal die Beamtenvermehrungen aus Anlass der Gebietserweiterungen
 und das den Beamten des Norddeutschen Bundes, soweit
 sie Preussische Staatsangehörige waren, den Beitritt gestattende
Ges. v. 6. März 1868 der Anstalt zunächst ungleich mehr zahlende
Mitglieder zuführten, als die Lasten steigerten. So ergab sich zwischen
1859 und 1869 zwar eine Zunahme der Wittwenpensionen von
3.755 700 auf 4344 000; aber der Mehrbedarf fand zum grösseren Theile
seine Deckung in der gleichzeitigen Erhöhung der Einnahmen an Beiträgen
 von 1792 500 auf 2178 500 M., sodass letztere 1869 volle 50 Proz.
der Pensionen deckten gegen nur 47 im Jahre 1859. In den nächsten
Jahren besserte sich das Verhältniss noch weiter. wozu wesentlich bei-