V. Abschnitt. III, Kapitel. Ausgaben u. Einnahmen d. Reliktenfürsorge. $8 38, 89. 1679

tragen mochte, dass in den neuen Provinzen mehr und mehr Beamte,
die den vorpreussischen Wittwenkassen angehörten, ausschieden und
durch Mitglieder der allgemeinen Wittwen-Verpflegungsanstalt ersetzt
wurden. So ging der Zuschuss allmählich auf rd. 2.21 Mill. 1874,
1,78 Mill. 1879/80 und 1,71 Mill. 1881/82 zurück, und von den Ausgaben
 der Anstalt sollten in diesem Jahre fast 70 Proz. in den eigenen
Einnahmen Deckung finden gegen noch nicht.50 in dem Jahre 1869.
Ein völliger Umschwung in der finanziellen Lage des Instituts
musste eintreten, als durch das Reliktengesetz v. 20. Mai 1882 die
Anstalt für den Beitritt von Staats- und Reichsbeamten geschlossen
und den ihr schon angehörigen der Austritt gestattet wurde: von
1882/83 zu 1883/84 steigt der Staatszuschuss von 1,77 auf 3,72 Mill.
und es kann 1883/84 nur noch auf Deckung von rd. 32 Proz. der Ausgaben
 durch eigene Einnahmen gerechnet werden. Allerdings erwies
sich die Veranschlagung des Einnahmeausfalls durch Ausscheiden von
Mitgliedern als zu hoch, sodass der Staatszuschuss von 1885/86 ab
wieder etwas ermässigt werden konnte. Immerhin wurden auch in
den folgenden Jahren 8.6 bis 3,5 Mill. M. erfordert. Erst im Etat für
1889/90 ging der Zuschuss auf 3136000 M. zurück, hauptsächlich
infolge der anderweiten Regelung der Fürsorge für Pfarrwitten und
-Waisen (vgl. Ba. II 8. 79 d. W.) und des Ausscheidens von Mitgliedern
 auf Grund der Gesetze über Erlass der Wittwen- und Waisengeldbeiträge
 (vgl. oben &amp; 46). Im nächsten Jahre verschwand dann,
wie erwähnt, die besondere Kassenverwaltung der Anstalt, und nunmehr
 erschienen im Etat statt des Staatszuschusses die vollen Einnahmen
 und Ausgaben; jedoch bestehen letztere, soweit sie im Kap. 60
Tit. 1 aufgeführt sind, nur noch in den „Pensionen und sonstigen
teglementsmässigen Ausgaben“, wie Erstattungen von Eintrittsgeldern,
während die Verwaltungskosten, wie wir früher gesehen haben, mit
denen des Ministeriums verrechnet werden. Die Entwicklung der Kinnahmen
 und Ausgaben ist fortan, wie die Anlage CVIID zeigt, die
für eine für den Beitritt neuer Mitglieder geschlossene Versorgungsanstalt
 naturgemässe: hier wie dort finden wir ein allmähliches aber
ständiges und bei den Einnahmen schnelleres Sinken, sodass die Einnahmen
 von 1890/91 bis 1903 von 1175815 auf 550000 M., die Aus-Yaben
 von 4328103 auf 3 666 000 M. zurückgegangen sind, wobei der
Voranschlag auf den Ergebnissen des letzten Hebungs- bezw. Zahlungstermines
 beruht.

$ 89, Auch für die 1866 in den neuen Landestheilen vorzefundenen
 Kassen zur Versorgung der Beamtenrelikten (vgl. oben
S 45) wurden zuerst nur die Staatszuschüsse bezw. die Ueberschüsse
in den Etat eingestellt. Schon 1873 aber wurde mit diesem Verfahren,
das mit den Gesetzen v. 6. März 1868 und 20. April 1869, nach denen
die Pensionen, welche aus den gedachten Kassen zu entrichten sein