1680 IM. Hauptabschnitt, Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

würden, fortan aus der Staatskasse gezahlt und dagegen die Beiträge
der Mitglieder zu derselben eingezogen werden sollen, nicht im Einklang
 stand, gebrochen und nunmehr die Brutto-Einnahme und -Ausgabe
 jeder Kasse in den Etat eingestellt. Die Einnahmen bestanden
und bestehen in den Beiträgen der Mitglieder und sonstigen statutenmässigen
 Einnahmen. Die Ausgaben umfassten bei den meisten Kassen
nur die Pensionen und Restitutionen, d. h. Rückzahlungen von
Eintrittsgeldern, Nur für die drei grösseren Kassen, die Hannoversche
und die beiden Kurhessischen, kamen daneben Verwaltungskosten in
Ansatz. Später wurden diese auf das Kap. 58 übernommen, und zwar
für die Kasse in Hannover 1887/88, für die beiden in Kassel vom
nächsten Etatsjahre ab.
Die Einnahmen sämmtlicher ja zugeschlossenen Kassen sind, wie
die Anlage CVIID zeigt, fortgesetzt gesunken und zum Theil schon bis
auf einen geringen Rest verschwunden. Für 1903 weisen 7 dieser
Kassen nur noch Einnahmen von weniger als 10000 M. auf, nämlich
die Kasse der Wittwen- und Waisenanstalt für die vormals Kurhessischen
 Civilbeamten der 8 Rangklassen (Kap. 27 'Tit. 2) 4300,
diejenige der Civil-Wittwen- und Waisengeselllchaft in Kassel (Tit. 3)
5000, die Wittwen- und Waisenkasse ehemals Nassauischer höherer
Civilbeamten (Tit. 4) 4500, diejenige ehemals Nassauischer niederer
Civilbeamten (Tit. 5) 3600, die Kasse der Wittwen- und Waisenversorgungsanstalt
 ehemals Landgräflich hessischer Beamten (Tit. 7)
und diejenige der vormaligen Pensionsanstalt für Wittwen und Waisen
von Staatsdienern in Frankfurt a. M. (Tit. 8) je 1600 M., während die
entsprechenden Einnahmen veranschlagt waren 1874 auf beziehentlich
39120, 99420, 28260, 19350, 6660 und 147830 M., 1869 aber für die
5 zuerst genannten Kassen’) auf 51 090, 135 300, 24 300, 22 260 und 7920 M.
Nur die Hof- und Civildiener-Wittwenkasse in Hannover (Tit. 1a)
weist noch heute eine Einnahme von 66000 M. auf. Auch diese
Summe stellt aber nur knapp !/4 derjenigen von 1874 (460 380 M.) und
1869 (450510 M.) dar. Wenn hier somit trotz Schliessung der Kasse
die Kinnahmen 1874 um ca. 10000 M. höher als 1869 waren, so rührte
das daher, dass die Gewährung der Wohnungsgeldzuschüsse an die
ja noch in grosser Zuhl im Preussischen Staatsdienst befindlichen
Mitglieder 1873 eine Mehreinnahme an Beiträgen von rd. 60600 M.
bedingte.
Auch die Ausgaben an Pensionen und Restitutionen sind ja
zesunken, aber zumeist natürlich in viel geringerem Verhältniss als
die Kinnahmen, da ja die Schliessung einer Kasse der in Rede
stehenden Art für den Beitritt neuer Mitglieder sofort den Zugang
neuer Kinnahmen hindert, nicht dagegen sogleich denjenigen neuer
Ausgaben, weil für die Mitglieder, die ihr ohne die Schliessung bei-')

 Für die Frankfurter ist in den Anlagen zum KEtat der Zuschuss durch Gegenüberstellung
 der eigenen Einnahmen und Ausgaben nicht erläutert.