V. Abschnitt. IIL Kapitel, Ausgaben u. Einnahmen d. Reliktenfürsorge. $$ 89, 90. 1681

getreten sein würden, regelmässig erst später neue Pensionen zu gewähren
 gewesen sein würden. So finden wir in der Anlage bis weit
in die 80er Jahre, ja in Hannover bis in die 90er Jahre hinein sogar
noch eine Erhöhung der Ausgaben, und die spätere Verminderung
derselben ist auch bei den drei grösseren Kassen, wo Zufälligkeiten
weniger als bei kleinen in die Wagschale fallen, eine im Verhältniss
zum Sinken der Einnahmen nur geringe gewesen.
Die Hannoversche Hof- und Civildiener- Wittwenkasse (Ausgabe
Kap. 60 "Lit 3) weist noch 1903 eine Ausgabe an Pensionen und
Restitutionen auf von 775000 M. gegen 900000—1000000 M. in den
S0er und 90er Jahren, 802050 M. 1874 und 671400 M. 1869, die
Wittwen- und Waisenanstalt der Kurhessischen Civilbeamten der
8 Rangklassen (Tit. 4 a. a. 0.) 80000 M. gegen 100000-—116000 M.
in den er Jahren, 120 000—131 000 M. in den 70er und 80er Jahren
und 120870 M. 1869, die Kasseler Wittwen- und Waisengesellschaft
(Tit. 5 a. a. 0.) 110000 M. gegen bis zu 176800 M. in den Wer,
nahezu 200000 M. in den 80er und 70er Jahren und rd. 150000 M.
1869. Dagegen sind zurückgegangen die Kasse der Nassauischen
höheren Beamten (Tit. 6 a. a. 0.) von 15870 M. 1869 und 12450 M.
1874 auf 1500 M., die der niederen (Tit. 7) von beziehentlich 63422
und 40800 M. auf 3000 M., die der Hessen-Homburgischen Beamten
(Tit. 9) von beziehentlich 283320 und 18680 M. auf 1300 M. und die
der Frankfurter von 9030 M. 1874 auf 1200 M.
Die Verwaltungskosten konnten natürlich mit der fortschreitenden
 Abwicklung der Geschäfte verringert werden, sodass sie noch
betrugen in Hannover im Etat für 1886/87 20100 gegen 24675 M.')
1874, bei der Kurhessischen Kasse für die 8 Rangklassen 1886/87
3520 gegen 4200 M. 1874; nur bei der anderen Kurhessischen Kasse
war zwar gegen die unmittelbaren Vorjahre, nicht aber gegen 1874
ine Verminderung (1886/87: 4290, 1888/84: 4420, 1874: 3840 M.) eingetreten,
 weil 1875 Wohnungsgeldzuschüsse für die verwaltenden Beaämten
 hinzugekommen waren, die hier nicht, wie bei den beiden
Anderen Kassen bis 1887/88 durch Minderausgaben ausgeglichen
Waren.

‚ $ 90. In dem Ausgabekapitel 60 und dem KEinnahmekapitel 27
finden sich noch je zwei Posten, die einen den im vorigen Paragraphen
 besprochenen verwandten, aber doch auch wieder eigenartigen
Üharakter tragen.
Während die in 8 89 behandelten nur für Relikten von Beamten
bestimmt sind, dient die Ausgabe Kap. 60 Tit 8, der die Einnahme
Kap. 27 Tit. 5 gegenübersteht, zur Versorgung der Wittwen und
Waisen ehemals Nassauischer Unteroffiziere und gehört
Sigentlich kaum auf den Etat des Finanz-Ministeriums. Ks hat hierr.


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