[682 III. Hauptabschnitt. Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

mit die Bewandniss, dass in Nassau durch Edikt v. 23. März 18833
eine Wittwen- und Waisenkasse für die Relikten der Angehörigen
des Unteroffizierstandes begründet war.
Nach Einverleibung Nassaus wurde diese Kasse wie die Beamten-Wittwen-
 und Waisenkassen behandelt (Ges. v. 20. April 1869 — G.-S.
S. 623). Ihre. Einnahmen und Ausgaben waren schon damals nur
unbedeutend und haben sich seitdem weiter verringert, von 1874 bis
1908 jene von 3830 auf 250 M., diese von 4410 auf 100 M.
Weit erheblicher ist noch jetzt die Ausgabe des Tit. 2 „Vertiragsmässiger
 Zuschuss für die Provinz Schleswig-Holstein
 zur allgemeinen Wittwenkasse zu Kopenhagen.“ Es
handelt sich hier um eine sich auf den Friedensschluss zwischen
Preussen und Oesterreich einerseits und Dänemark andererseits nach
dem Kriege von 1864 gründende Verpflichtung. In Kopenhagen besteht
 nämlich eine für den Beitritt neuer Mitglieder bereits 1845 geschlossene
 allgemeine Wittwenkasse, der, wie, die übrigen dänischen
30 auch die Beamten in den Herzogthümern Schleswig und Holstein
angehörten. Als nun die Herzogthümer an Preussen und Oesterreich
abgetreten wurden, wurde ihnen‘ durch Art. XV des Wiener Friedens
und Art. XIV des Schlussprotokolls der internationalen Finanzkommission
 in Kopenhagen v. 17. April 1866 ein entsprechender, ein
für allemal auf 837 Prozent berechneter Antheil an dem zu der Kasse
zu leistenden Staatszuschuss auferlegt, der mit dem Uebergang der
Herzogthümer in den alleinigen Besitz Preussens eine alleinige Last
dieses Staates wurde. Die hiernach alljährlich von Preussen auf
Grund eines Anschlages der dänischen Regierung zu leistende Zahlung
hat sich, da die Kasse wie gesagt bereits seit 58 Jahren geschlossen
ist, ständig von 352320 M. 1867 bis auf 19000 M. 1908 vermindert.
wie die Anlage CVII D im Einzelnen nachweist.