1684 II. Hauptabschnitt. Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums,

Ebenso erschienen die Diäten für die Mitglieder der Volksvertretung zuerst,
im Jahre 1849, auf dem Etat des Finanz-Ministeriums (30000 M.), um im nächsten Jahre
auf die „Dotationen‘“ überzugehen,
Waren alle diese Ausgaben zwar ihrer Natur nach ständig wiederkehrende, aber auf dem
Etat des Finanz-Ministeriums nur ephemere Uebergangserscheinungen, so bildeten andererseits
 zeitlich begrenzte, solange sie aber bestanden, eine ständige Belastung dieses Etats
die Ausgaben zur Verbesserung des Diensteinkommens derjenigen in den
Provinzen Schleswig- Holstein, Hannover und Hessen- Nassau vorhandenen
Beamten, welche bei der Umgestaltung der Behörden disponibel geblieben
sind und im Staatsdienste ausseretatsmässig beschäftigt werden, Diese
Ausgaben wurden anlässlich der Besoldungsaufbesserung von 1872 zuerst in den Etat für
1873 mit 48000 M. eingestellt, um jenen Beamten ebenfalls eine Aufbesserung bis zu derjenigen
 Höhe der Besoldung, die sie als etatsmässige Beamte beziehen würden, zu verschaffen.
 Infolge Absterbens derartiger Beamten konnte die Ausgabe 1880/81 auf 40 000,
1884/85 auf 25000, 1886/87 auf 20000, 1887/88 auf 16000, 1888/89 auf 12000, 1894/95 auf
5000, 1900 auf 2000 M, herabgesetzt werden und 1902 ganz in Wegfall kommen.
$ 92, Aeusserlich mit den im vorigen Paragraphen besprochenen
allgemeinen Besoldungsaufbesserungen verwandt sind die im KEtat für
1903 erstmalig geforderten 1350000 M. zu „widerruflichen nicht
pensionsfähigen Gehaltszulagen an die in der Provinz Posen
und den gemischtsprachigen Kreisen der Provinz Westpreussen
 angestellten mittleren, Kanzlei- und Unterbeamten,
sowie zu widerruflichen Pensionszulagen für die in diesen
Landestheilen angestellt gewesenen und dort verbleibenden
Beamten dieser Kategorie (Kap. 6l Tit. 5), Die Verwandtschaft
ist aber nur eine äusserliche. Denn es handelt sich um eine Massnahme
 der Ostmarkenpolitik. Die dem Etat beigefügte Denkschrift
vesagt zur Begründung der Forderung Folgendes:
„Die Gewährung von Gehaltszulagen an die mittleren, Kanzlei- und Unterbeamten in
den ehemals polnischen Landestheilen gehört zu den von der Staatsregieeung in der vorjährigen
 Landtagssession in Aussicht gestellten, auf Stärkung des Deutschthums und Zurückdrängung
 der deutsch- und staatsfeindlichen polnischen Agitation gerichteten politischen
Massnahmen, Der Beamtenstand in.den ehemals polnischen Landestheilen hat neben seinen
dort vielfach besonders schwierigen Berufspflichten die wichtige Aufgabe, als Träger deutschen
Geistes und deutscher Kultur die staatlichen Interessen zu fördern und der einheimischen
deutschen Bevölkerung in ihrer durch‘ die Feindseligkeit der polnischen Agitation zur Zeit
wesonders erschwerten Lage in wirthschaftlicher, sozialer uud politischer Hinsicht einen
Rückhalt zu gewähren, Es muss unumwunden anerkannt werden, dass die Beamten in
ihrer überwiegenden Mehrzahl auch heute schon diese Aufgabe mit grosser Pflichttreue und
anter Hintansetzung persönlicher Interessen gerecht werden. Indess erwachsen ihnen gerade
aus dieser Pflichterfüllung vielfach Anfeindungen und materielle Nachtheile, und es ist auch
sonst der Aufenthalt in den ehemals polnischen Landestheilen häufig mit Erschwernissen
verknüpft, die anderwärts nicht hervortreten, so dass den Beamten eine Anstellung in jenen
Landestheilen im Allgemeinen weniger Legehrenswerth erscheint, Die Folge davon ist, dass
aamentlich diejenigen Beamten, welche von auswärts dorthin versetzt werden, vielfach schon
nach kurzer Dienstzeit den Wunsch äussern, in ihre Heimath zurückversetzt zu werden,
während es aus den oben angeführten Gründen gerade dringend erwünscht ist, dass diese
Beamten in jenen Landestheilen heimisch werden und dort dauernd verbleiben, Die in
Aussicht genommenen Zulagen sollen nun einerseits den Beamten einen Ausgleich für die
ihnen bei erhöhten Anforderungen erwachsenden Erschwerungen des Lebens und eine Belohnung
 für treues Ausharren unter diesen schwierigen Verhältnissen gewähren und sie