1690 MI. Hauptabschnitt. Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

Der Berechnung der Aversionalsumme war, von der Justizverwaltung abgesehen, die
durchschnittliche Ausgabe der drei Jahre 1889/92 zu Grunde gelegt. Zu dem Zweck wurden
die in den Kassenrechnungen nachgewiesenen Ausgaben an Portokosten und sonstigen
Frachtgebühren ermittelt und davon die der Aversionirung nicht unterliegenden Portoheträge
 für Sendungen nach dem Auslande, Bestellgelder etc. ausgesondert. Im Uebrigen
wurden noch die Portoausgaben derjenigen Polizeiverwaltungen, deren sächliche Ausgaben
bisher von den Gemeinden getragen wurden und erst seit dem 1. April 1893 der Staatskasse
 zur Last fielen, mit dem bisherigen Aufwande der Gemeinden berücksichtigt Die
danach für die Aversionirung ermittelte Ausgabe betrug für 1889/90 1849 319,34 M., für
1890,91 1898 369,90 M., für 1891/92 1918 429,74 M., zusammen 5666 118,98 M., mithin im
Durchschnitt 1 888 706,33 M. Im Bereiche der Justizverwaltung liess sich eine dreijährige
Durchschnittsberechnung nicht aufstellen, Abgesehen davon, dass die rechnungsmässige Istausgabe
 die von den Gerichtsvollziehern für Zustellungen von Amtswegen verauslagten Porti
nicht enthält, wäre bei dem ausserordentlichen Umfange des Postverkehrs innerhalb dieser
Verwaltung eine nachträgliche Aussonderung der der Aversionirung nicht unterliegenden
Porto- etc. Beträge aus geschäftlichen Rücksichten nicht durchführbar gewesen. Es wurde
deshalb eine probeweise Ermittelung der künftig zu aversionirenden Portoausgaben in den
Monaten April, Mai und Juni 1892 und demnächst noch eine Wiederholung der Erhebungen
im Monat Oktober vorgenommen. Nach dem Ergebniss der angestellten .Ermittelungen berechnete
 sich der Jahresbedarf an zu aversionirendem Porto auf 3780 466,32 M., wovon
981 206,28 M. auf amtliche Zustellungen der Gerichtsvollzieher entfallen, welche, wie oben
bemerkt, aus der den Gerichtsvollziehern aus Kap, 74 Tit. 8 des Etats zu zahlenden Entschädigung
 zu bestreiten sind. Hiernach würde die der Reichspostverwaltung zu gewährende
Aversionalsumme für die Justizverwaltung 3 780466 M., für die übrigen Verwaltungen 1888706 M.,
zusammen 5 669 172 M., rd. 5670 000 M., betragen haben. Die Reichspostverwaltung forderte
indess, dieselbe auf 6 000 000 M., also um rd 330 000 M. höher, festzusetzen, was zugestanden
wurde, weil die Portokosten nach den bisherigen Erfahrungen alljährlich steigen, ausserdem
zuch die den einzeln stehenden Beamten seit dem Jahre 1889/90 bewilligten, in der
Aversionirung mit enthaltenen Portopauschquanten vielfach nicht mehr dem wirklichen
Aufwande entsprachen.

Die bei den bisherigen Portokostenfonds entbehrlich werdenden Beträge wurden
natürlich in dem Staatshaushaltsetat für 1. April 1894/95 zur Absetzung gebracht. Dieselben
 beliefen sich auf 5449099 M., blieben also hinter dem ermittelten Jahresbedarf von
rd. 5670000 M. um etwa 221000 M. zurück. Die Differenz hatte hauptsächlich darin
ihren Grund, dass der Portokostenfonds der Justizverwaltung alljährlich erheblich überschritten
 worden war, während nicht auch diese Mehrausgabe, sondern nur der etatsmässig
zur Verfügung stehende Betrag bei der Absetzung berücksichtigt werden konnte. Ferner
zonnten auch die aus extraordinären Baufonds bestrittenen Portokosten im Etat nicht im
Abgang gestellt werden. Endlich wurde in einzelnen Fällen wegen Geringfügigkeit der
betreffenden Beträge und um runde Schlusssummen zu behalten, von der Absetzung
ıbresehen.

ım Einzelnen gelangten zur Absetzung:

Bezeichnung der Verwaltungen
ı1ezw. Behörden, Beamten ete.

Domänenverwaltung,
Rentmeister, welche mit der
Erhebung von Domänengefällen
 beauftragt sind ...
Fiskal. Vertreter zur Wahrnehmung
 von Domanialinter-PsSsSen
 . .

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Betrag

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Bezeichnung der Verwaltungen
26zW. Behörden, Beamten ete.

3. Domänenrentmeister etc...
Forstverwaltung.
4. Oberförster ..........]
5. Vollbeschäftigte Forstkassenrendanten
 ,., ..0....04L
6. Beamte b, Nebenbetr.-Anst,
7. Forstakademien etc, .....

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