1694 IM, Hauptabschnitt. Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

darüber in jedem einzelnen Falle (Zahlungen abgerechnet, welche auf Grund gerichtlicher
Entscheidungen zu leisten sind) nur mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs verfügt
werden.‘‘

Wie die anderer ähnlicher Fonds zeigt seine Ausstattung eine ausnehmende
 Beständigkeit, ein Beweis für die sorgfältige Etatsaufstellung;
 denn je sorgfältiger und vorausschauender diese ist, um So
weniger treten Fälle ein, für welche spezielle Mittel nicht vorgesehen
sind. Nachdem man ihn unter Verstärkung der Mittel der einzelnen
Etats 1850 von 2100000 auf 825000 M. reduzirt, ihn dann aber 1851
auf 900000 M. hatte verstärken müssen, wurde er erst nach den
Gebietserweiterungen von 1866 im Jahre 1868 um 300000 auf
1200 000 M. erhöht, und bei dieser Ausstattung ist es bis zum heutigen
Tage geblieben. Im Jahre 1879/80 wurden sogar für dieses eine Jahr
durch Nachtragsetat 9000 M. abgesetzt.
Welcher Art die Ausgaben des Haupt-Extraordinariums sind, dafür mögen die Jahre
1901 und 1900 als Beispiel dienen. In ersterem Jahre sind aus ihnen gezahlt:
1. für Reparaturen und Wiederherstellung durch Brand ete.
beschädigter oder zerstörter fiskalischer Gebäude . . . . 202 151,52 M.
für Wiederherstellung durch Sturmfluthen beschädigter wasserhaufiskalischer
 Bauanlagen an der Ostseeküste . . . . . 41544,59 ,,
an Entschädigungen an Private, zu deren Leistung der
Fiskus gerichtlich verurtheilt war. . . „00. 1562876
ZUSaMIM CN 77 259 324,77 M.

Im Jahre 1900 waren folgende Zahlungen geleistet:
|. Beihülfen aus Anlass von Hochwasserschäden aus dem Jahre
1897 in Schlesien und Brandenburg . .
2. wie oben unter No. 1. . ..
3, wie oben unter No. 2 .. .
4. für Ankauf wissenschaftlicher Werke .
5. wie oben unter No. 3

5 .163,-— M.
1441,
225. 350,79 ,,
857,50 ,,
. 34791,9% „
zusammen . . 267 604,25 M.

II. Kanitel.

Verschiedene Einnahmen.
(Staatshaushaltsetat Einnahme Kap. 27 Tit. 9—12 und 14.1)
$ 99, Wie oben in $ 1 hervorgehoben, standen die jetzt die
Ueberschrift „Verschiedene Einnahmen“ tragenden Einnahmen des
Finanz- Ministeriums, soweit sie damals schon bestanden, bis zum
Jahre 1878 in dem Etat von den „verschiedenen Einnahmen bei der
Allgemeinen Kassenverwaltung“. Sie sind sammt und sonders, wie die
Anlage CVII E zeigt, von keiner grossen Bedeutung.
An erster Stelle (Tit. 9) stehen die Geld- und Ordnungsstrafen.
Wenn an solchen nur etwas mehr als '/, Mill. M. ausgeworfen sind,

) Wegen Tit. 13. Aus der Verwaltung des Thiergartens bei Berlin“ vgl. oben $ 77.