1700 11 Hauptabschnitt. Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

die Kosten der Kriegszahlungsstellen. Es fungiren nämlich die
Regierungshauptkassen auch als Zahlstellen im Bereiche der einzelnen
Armeekorps; die Militärverwaltung erstattet die Besoldungen und
Wohnungsgeldzuschüsse der zur Besorgung dieser Geschäfte bestimmten
Kassenbeamten und zahlt ausserdem einen angemessenen Beitrag zu
den sächlichen Kosten der Regierungshauptkassen. Als diese Einrichtung
zuerst getroffen wurde, beliefen sich die Einnahmen nach dem Etat für
1870 auf 51 600 M., sodass sie seitdem um mehr als 125 Proz. gestiegen ist.
Zu dieser Steigerung haben die Vermehrung der Armeekorps, die Zunahme
 der Geschäfte bei den einzelnen Zahlstellen und die Besoldungsaufbesserungen
 zusammengewirkt. Bis zum Jahre 1883/84, wo er auf
den besonderen Etat des Geheimen Civilkabinets (Kap. 25d Tit. 1)
übertragen wurde, gelangte hier auch ein Beitrag des Deutschen
Reiches von 6300 M. zu den Verwaltungskosten des Geheimen Civil-Kabinetts
 für Besorgung der bei diesem vorkommenden Sekretariatsgeschäften
 in Reichsangelegenheiten zur Verrechnung. Völlig weggefallen
 sind seit 1876 infolge Ueberganges der Geschäfte der Reichshauptkasse
 auf die Reichsbank die bis dahin für Besorgung dieser
Geschäfte durch die Generalstaatskasse vom Reiche gezahlte Vergütung
 von zuletzt 21990 M., wodurch sich die 1875 bereits nahezu
140000 M. betragende Einnahme unter Berücksichtigung von Mehreinnahmen
 auf nicht ganz 119000 M. verringerte. Hinzugetreten sind
dagegen 1897/98 8850 M. für Besorgung der Geschäfte der Königlichen
Kronkasse und der Königlichen Familienfideikommisskasse. Diese
Geschäfte waren bisher von Kassenbeamten im Bereiche des Finanz-Ministeriums
 nebenamtlich gegen ihnen direkt zufliessende Remunerationen
 besorgt worden. Nunmehr wurden sie ihnen als zu ihrem
Hauptamt gehörig übertragen; die ihnen gewährten Remunerationen
wurden als Verwaltungskostenbeitrag zur Staatskasse eingezogen, aus
dieser aber werden sie den Beamten, die sie früher erhielten, soweit
und solange diese noch im Dienst sind, weiter gewährt. In derselben
Weise wird seit 1899 mit 200 M., die bis dahin der Rendant der
General-Staatskasse für die Rendanturgeschäfte des Hof- und Staatshandbuch-Fonds
 erhielt, verfahren. Einen weiteren Zuwachs erfuhr
der Titel 1901 durch die Verwaltungskosenbeiträge derjenigen Fonds,
welche bisher von der damals aufgelösten Tustitutenkasse in Breslau
verwaltet wurden.
Wie sich aus einer Vergleichung der Gesammteinnahme mit den
vorstehend. einzeln hervorgehobenen Posten ergiebt, ist der auf andere
entfallende Gesammtbetrag kein sehr erheblicher. Er setzt sich aus
einer grossen Anzahl Kinzelbeträgen zusammen, die von zahlreichen
Stiftungen, Fonds u, s. w. für Verwaltung durch staatliche Beamte
an die Staatskasse abzuführen sind. Solange die ganze ‚Einnahme
nur aus den Beiträgen solcher Fonds u. s. w. bestand, war sie, wie
die Anlage zeigt. unbedeutend, in den 40er. 50er und ersten 60er Jahren