VI. Abschnitt. II. Kapitel. Verschiedene Einnahmen. $$ 1038, 104. 1701

einige 20 000 bis einige 30000 M., dann nach Erweiterung des Staatsgebiets
 einige 40000 M. Erst der oben erwähnte Beitrag der Militärverwaltung
 liess sie auf mehr als 100000 M. steigen. In der zweiten
Hälfte der 80er und in den ersten 90er Jahren wurden allerdings von
den auf die durchschnittlichen Isteinnahmen unter Berücksichtigung des
Ab-und Zuganges einzelner Posten gegründeten Voranschlägen 100000 M.
in der Regel nicht mehr erreicht. Die Steigerung um volle 50 Proz.,
von ca. 100000 auf mehr als 150000 M., gehört erst den letzten
9 Jahren an, in welche die Besoldungsaufbesserungen, Vermehrung
der Armeekorps, starke Vermehrung der Geschäfte der Korpszahlstellen,
 der Zugang der Einnahme von der Kron- und Familienfideikommisskasse
 und durch die Auflösung der Breslauer Institutenkasse
 fallen.

$ 103. Der Tit 12 besteht jetzt nur aus einer einzigen singulären, auf einem Staats-Yvertrage
 beruhenden Zahlung des Staates Sachsen-Weimar. In dem Staatsvertrage vom
22. Sept. 1815 (G.-S, S. 45) war Preussen eine von Weimar zu zahlende Entschädigung für
die grundherrlichen Einkünfte der Ortschaft Bischofsroda und Probstei-Zella zugeführt.
Dieselbe wurde in einem weiteren Staatsvertrage vom 10, Aug. 1831 (G.-S. S. 175) auf
Jährlich 2500 Thlr. festgesetzt, und in diesen 2500 Thlrn. = 7500 M. besteht die Einnahme
des Tit, 12. Früher befanden sich auf diesem Titel, der damals die allgemeinere Bezeichnung
»Vertragsmässige Entschädigungen von fremden Regierungen“ trug, noch andere Einnahme-Posten,
 sodass der Titel bis einschliesslich 1876 eine Einnahme von erst 22 050, dann 23 100
28 858,60 und 23 8379,65 M. aufwies. Unter diesen Summen bildete den Hauptbestandtheil
Sin Beitrag von Sachsen-Coburg-Gotha zu der Entschädigung, welche Preussen nach den
Verträgen vom 11. Febr. und 10. Aug. 1831 (G.-S. S. 45 und 175) für die Verlegung des
von Weimar auf Gothaisches Gebiet erhobenen sog. „Thüringer Geleits‘“ auf Weimarsches
Gebiet zu leisten hatte. Diesen Beitrag glaubte man nach Errichtung des Norddeutschen
Bundes und des Deutschen Reiches nicht ferner fordern zu können und wurde er daher
Seit 1877/78 nicht mehr eingefordert. Von den auf dem Titel verbleibenden 9329.65 M.
verschwanden 1881/82 1050 und 1896/97 779,65 M. infolge Ablösung.
$ 104, Der letzte und seiner Höhe nach bedeutendste Titel (14)
der verschiedenen Einnahmen des Finanz-Ministeriums trägt die Be-Zeichnung:
 „Miethen für Wohnungen in Dienstgebäuden,
Entschä digung für Brennmaterial, Beiträge zu den Kosten
für Heizung, Gas- und Wasserverbrauch und Schornstein-Teinigung,
 sonstige Einnahmen und zur Ausgleichung der
Schlusssummmen des Staatshaushaltsetats.“ Er besteht also
aus drei sich wesentlich von einander unterscheidenden Bestandtheilen.
Die Miethen für Wohnungen in Dienstgebäuden, Entschädigungen,
Welche Beamte, die in fiskalischen Gebäuden wohnen, für die Ent-Nahme
 von Brennmaterial aus den fiskalischen Beständen, für Mitbenutzung
 der Centralheizung, Gas- und Wasserleitungen und die
Schornsteinreinigung in den von ihnen bewohnten Dienstgebäuden zu
“Ntrichten haben, sind im Einzelnen festgelegt und daher in besonderem
Grade „feststehende“. Umgekehrt hängen die „sonstigen Kinnahmen“,
für die besondere Titel nicht bestehen, in besonderem Masse von
Unvorhergesehenen Zufällen ab. Ihren Hauptbestandtheil bilden die
Schwarz u. Strutz, Staatsbaushalt u. Finanzen Preussens. II, 108