1702 1. Hauptabschnitt, Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.
Zinsen von vorübergehend entbehrlichen und deshalb zinsbar angelegten
 Staatsgeldern. Dazu kommen auch die früher im Kinnahme-Extraordinarium
 nachgewiesenen einmaligen und ausserordentlichen
Einnahmen. Soweit der Titel endlich zur Ausgleichung der Schlusssummen
 des Staatshaushaltsetats dient, besitzt er nur formelle Bedeutung
 und ist er in seiner Höhe durch die Gestaltung des übrigen
Etats bedingt. Infolge dieser Zusammensetzung trägt er einen in
hohem Grade schwankenden Charakter. So betrug er (vgl. die Anlage
 CVIIE) in den Jahren 1901 bis 1903 465526, 1458160 und
538 450 M., weil 1902 ein einmaliger Beitrag der Stadt Posen von
1 Mill. M. zu den Kosten des Erwerbes und der Erschliessung des
Umwallungsgeländes in Posen eingestellt war. In den drei voranyehenden
 Jahren 1898/99 bis 1900 hatte er dagegen nur zwischen 504 259
und 536 462 M. geschwankt, obwohl 1899 ein einmaliger Beitrag der
Stadt Posen von 100000 M. zu den Kosten der dortigen Kaiser-Wilhelms-Bibliothek
 eingestellt war, weil zufällig in den beiden
anderen Jahren mehr zur Ausgleichung der Etatsschlusssumme einzustellen
 war. Auch die Schwankungen in dem Zeitraum von 1883/84
bis 1898,99 sind vorzugsweise auf die schwankenden Zinseinnahmen
und die gedachte Ausgleichsfunktion des Titels zurückzuführen. Dagegen
 wurden allerdings 1885/84 rd. 100000 M. verschiedener KEinnahmen
 auf verschiedene andere Etats übertragen, davon 92650 M.
Ueberschuss des Depositums für den Gewinn aus der Verwaltung des
Depositalfonds der Hauptverwaltung der Staatsschulden auf deren Etat.
Aehnliche Schwankungen wie in den letzten Jahrzehnten kamen auch
früher vor. Sozusagen das Rückgrat des Titels bilden die Zinsen für
die zeitweilig bei der Seehandlung gegen 1'/, Proz. Zinsen angelegten
Lotteriegelder. Denn der Betrag derselben hat zu keinem Zeitpunkt
der letzten Jahre weniger als 14 Mill. M. betragen, steigt aber zeitweise
 bis auf mehr als 24 Mill. M., sodass die Zinseinnahme jährlich
gegen 280000 M. und mehr beträgt, also die ganzen Verwaltungskosten
 der Lotterie, bei der sie eigentlich in Einnahme erscheinen
müssten, weit übersteigt. Die Miethen und dergleichen spielten dagegen
 bis 1902 eine verhältnissmässig geringe Rolle, da nur die Einnahmen
 aus Dienstgebäuden im Bereiche des Finanz- Ministeriums
zum Ansatz gelangten. Erst 1903 ist der erhebliche Betrag von
120792 M. an Miethen für die Garnison-Einrichtungen in Wreschen
and Schrimm hinzugetreten (vgl. unten im nächsten Paragraphen). Bis
einschliesslich 1879/80 wurden die Einnahmen an Miethe u. 8. Wübrigens,
 wie auch in der Anlage ersichtlich gemacht ist, getrennt in
einem besonderen Titel nachgewiesen, ein Verfahren, das u. E.
im Interesse der Durchsichtigkeit des Etats bei dem total verschiedenen
 Charakter der oben unterschiedenen, jetzt im Tit. 24 vereinigten
 Kategorien von Einnahmen den Vorzug vor dem jetzigen
verdient.