VII. Abschnitt. Die einmaligen und ausserordentlichen Ausgaben. $ 105. 1703

Die Zinseinnahmen der ehemaligen Haupt-Depositenkasse in Kassel und der Depositenkasse
 in Cöln (vgl. oben $ 66), welche auf dem damals den heutigen Inhalt desjenigen
des Finanz-Ministeriums mit umfassenden Etat der allgemeinen Finanzverwaltung (vgl. oben
$ 1) erschienen, gehören ihrem Charakter nach der letzteren an und werden daher hier
Nicht berücksichtigt.

VIL Abschnitt.
Die einmaligen und ausserordentlichen Ausgaben
des Finanz-Ministeriums.
$ 105, Wie ein grosser Theil der dauernden, so sind auch die
einmaligen und ausserordentlichen Ausgaben auf dem Etat des Finanz-Ministeriums
 (Kap. 3 des Extraordinariums) durchaus nicht nur für
Zwecke dieses Ressorts bestimmt, sondern auch theils für solche,
an denen die Gesammtheit der Ressorts interessirt ist, theils für
yoıche, die ausserhalb des Rahmens der einzelnen Verwaltungszweige
legen.

In den letzten 30 Jahren wurde das Extraordinarium des Finanz-Ministeriums
 namentlich für Umbauten, bauliche Erneuerungen und
Verbesserungen bei den im Staatseigenthum befindlichen, aber der
Hofverwaltung zur Benutzung überlassenen Hoftheatern in Berlin
(Schauspielhaus und Opernhaus), Hannover und Kassel und in der
Jüngsten Zeit für Massnahmen in der Stadt Posen im Interesse der
ÖOstmarkenpolitik in Anspruch genommen.
_ Für die Hoftheater wurden im Einzelnen ausgebracht, und zwar
für das Schauspielhaus Opernhaus Hoftheater in
in Berlin
M. M.
135 000 —
153.000 10 600
2 200 —
Pe

Etatsjahr
1888/84...
(884/85... ..
1886/87. ...
[SR TR

1888/89. ...

\
180.000

84 000

300 000
5.500
520 000
38 600

1890/91. ...
1891/92...
1892/98. .
1894/95 .
1895/96 .
1896/97. .
1898/99. .
1899 .. 1.
1900 200000
1901 2.0000
1902

550
2 500
360 000

410 747
387 000

116 000
15 600
16 200

5A
6 450

+26 800

11540
6 400
2 354
3.757

16.175
16 000

9.30

50 489

‚393

E91
100

n

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