[704 II. Hauptabschnitt, Die Einnahmen und Ausgaben des Finanz-Ministeriums.

Die grössten dieser Posten betrafen bauliche Herstellungen im
Interesse der grösseren Feuersicherheit der vier Theater.
Für Posen wurden bewilligt, um die kulturellen Verhältnisse der
Provinz zu heben, zur Errichtung einer grösseren Bibliothek, der
„Kaiser Wilhelms-Bibliothek“, und zum Neubau und zur Erweiterung
des Provinzialmuseums 189% 752 400 M., denen der im vorigen Paragraphen
 erwähnte Zuschuss der Stadt:Posen von 100000 M. in Kinnahme
 gegenüberstand, 1900 580000 M., 1901 510000 M. und 1902
209000 M. Aus denselben Gründen leistete der Staat aus dem Extraardinarium
 für 1901 zu den auf 138320000 M. veranschlagten Kosten
des Neubaues eines Stadttheaters in Posen einen Zuschuss von
380 000 M. Ferner übernahm er den Erwerb des Geländes der aufyegebenen
 inneren Festungsumwallung Posens und stellte hierzu 1902
4 und 1903 3 Mill. M. ein, während die Stadt den im vorigen Paragraphen
 erwähnten Zuschuss von 1 Mill. M.. leistete. Die Gesammtkosten
 sollen sich auf 17'', Mill. M. belaufen, nämlich Kaufpreis an
den Reichsmilitärfiskus 11’, für Erschliessung des Geländes (Einebnung
 und Herstellung von Strassen und Plätzen) 6 Mill. M. Es
wird indess erwartet, die aufgewendeten Ausgaben durch Veräusserung
des Geländes zu Bauplätzen später reichlich wieder einzubringen.
Endlich fordert der Etat für 1903 für Vorarbeitskosten zur Herstellung
eines Königlichen KResidenzschlosses in Posen 50000 M. Diese
Forderung und insbesondere der Umstand, dass. die Baukosten der
Staatskasse und nicht der Privatschatulle zur Last fallen sollen, wird
folgendermassen begründet:
„Im politischen Interesse ist es dringend erwünscht, ein regelmässiges Verweilen
Ihrer Majestäten in dieser Provinz und ihrer Hauptstadt zu ermöglichen. Denn es kann
keinem Zweifel unterliegen, dass hierdurch die Bevölkerung in ihrem patriotischen
Empfinden wesentlich ‘gestärkt und eine innigere Verbindung dieses Landestheiles mit der
esammtmonarchie und dem gemeinsamen Deutschen Vaterlande hergestellt werden würde.
Auch gegenüber den dieser Verbinduug widerstrebenden Bevölkerungselementen würde das
Kaiserschloss als äusseres Zeichen der unwiderruflichen Zusammengehörigkeit der Provinz
Posen mit dem Preussischen Staate und dem Deutschen Reiche einen wirksamen Eindruck
nicht verfehlen. Durch den Erwerb des Umwallungsgeländes seitens des Preussischer
Staates wird sich die Gelegenheit bieten, ein für den Bau geeignetes Grundstück zur Verfügung
 zu stellen. Da der Bau aus politischen Gründen im staatlichen Interesse erfolgen
soll, so werden auch die Baukosten aus der Staatskasse zu bestreiten sein. Kine alsbaldig®
Entscheidung über die Ausführung des Baues ist erforderlich, da die Gestaltung des z. Zt
in der Bearbeitung befindlichen Bebauungsplanes für das Umwallungsgelände hiervon
abhängt. Da ein Bauentwurf noch nicht vorliegt, so wird zunächst nur ein Betrag für
Vorarbeitungskosten gefordert, welcher zur Bestreitung der Kosten für die Untersuchung
les als Bauplatz zu wählenden (Geländes und für die Ausarheitung des Baunrojektes bestimmt
 ist.‘

Ebenfalls in den eigenartigen Verhältnissen in der Provinz Posen
ist es begründet, dass der Staat die Kosten für die Verlegung von
Garnisonen nach Wreschen und Schrimm auf sich genommen und
hierfür in den Etat von 1903 2984 158. M. eingestellt hat. Denn im