VH. Abschnitt. Die einmaligen und ausserordentlichen Ausgaben, $ 105. 1705

politischen Interesse Preussens musste die Verlegung mit grösster
Beschleunigung durchgeführt werden. Dadurch entfiel die Möglichkeit,
in der sonst üblichen Weise mit den betheiligten Gemeinden Vereinbarungen
 wegen Herstellung der erforderlichen Garnisoneinrichtungen
zu treffen. In Rücksicht hierauf erschien es gerechtfertigt, dass der
Preussische Staat seine Hand zur Regelung der durch Herstellung
dieser Einrichtungen entstandenen Kosten bot. Diese Regelung ist
unbeschadet des Grundsatzes, dass die Kosten von Garnisonverlegungen
dem Reiche auch dann zur Last falleu, wenn die Verlegung aus
Gründen erfolgt, die nicht auf rein militärischem Gebiete liegen, unter
den besonderen Umständen des Falles dahin vereinbart, dass der
Preussische Staat die Kosten für die Herstellung der Garnisoneinrichtungen,
 welche in anderen Fällen von den Gemeinden gegen
Vereinbarung einer seitens des Reiches zu zahlenden Miethe übernommen
 werden, aus seinen Mitteln bestreitet und hierfür in Form
einer Miethe eine angemessene Schadloshaltung erhält. Die Kosten
jener Einrichtungen betragen insgesammt 2984158 M.; die unter
Kap. 27 Tit. 14 in Einnahme gestellte Miethe beträgt 120792 M.
Jährlich.
Grössere Mittel beanspruchte das KExtraordinarium ferner in
den letzten Jahren für den Ankauf des der Krone gehörigen
Theiles von 144'/, ar des sogen. Akademieviertels in Berlin, d. i.
einer von den Linden, der Charlotten-, Dorotheen- und Universitäts-Strasse
 begrenzten, 184 ar grossen Fläche, auf der der Neubau der
Königlichen Universität und der Akademien der Wissenschaften und
Künste errichtet werden soll. Für diesen Ankauf wurden 1900
7,3 Mill. M. und 1901, da der Landtag mit der beabsichtigten Antechnung
 des zum sogen. Krollschen Etablissement gehörigen Sommergartens
 auf den Kaufpreis nicht einverstanden war, eine weitere Million
gefordert. Der Gesammtkaufpreis betrug 11254000 M., wovon
2954000 M. durch Uebereignung der fiskalischen Grundstücke Behren-Strasse
 41 und 42, die bisher für die Bibliothek benutzt werden, an die
Krone gedeckt werden.
Für andere bauliche und gleichartige Zwecke warf das Extra-Ordinarium
 der letzten 30 Jahre bis 1908 nur aus 1877/78 zum Ankauf
eines Dienstwohngebäudes für den Regierungspräsidenten in Danzig
125643 M., 1897/98 zu baulichen Herstellungen auf dem für das
Katasteramt, die Kreiskasse und die Probiranstalt in Frankfurt a. M.
im Wege des Tausches erworbenen Grundstücke 27000 M. und für
Zwecke der Zeughausverwaltung in Berlin 50000 M., 1898/99 zum Ankauf
 eines Grundstückes für die Hauptverwaltung der Staatsschulden
750.000 M., 1901 zur Umgestaltung der Anlagen im Thiergarten vor
dem Brandenburger Thor in Berlin 311000 M., zur Umgestaltung der
Gartenanlagen auf dem Königsplatz in Berlin 18000 M. und als Zu-Schuss
 zur Ausgabe der Thiergartenverwaltung 50000 M. für Auf-