Anhang. $ 109,

1711

So hat sich denn der Etat der Prüfungskommission 1880/81.
1885/86, 1900 und 1908 folgendermassen gestaltet:

Einnahme (Kap. 25f.).
Prüfungsgebühren . . .. 0.2...
Ausgabe (Kap. 49).
Tit, 1. Remunerationen für den Präsidenten und
die Mitglieder... 0.0.0.0... .
Ausserordentliche Remunerationen, sowie
zur Remunerirung der stellvertretenden
Mitglieder . . 0. 0.0.0.0000000 40004
Remuneration für Wahrnehmung der Büreaugeschäfte,
 sowie zu kleinen Ausgaben einschl.
der nicht aversionirten Postporto und Gebührenbeträge
 u, s w. und an Remuneration
für die Kanzleidienergeschäfte , . . . . 510 900 1.600 1.600
Summe Kap. 49 . . 2910 7900 18600 13600
{n der hieraus ersichtlichen Entwickelung der Einnahmen spiegelt
sich der Umfang der Geschäfte der Kommission: 1880/81, als die Einrichtung
 noch neu war, wurde auf 50 Prüflinge, 1885/86 wie 1900 auf
120, 1903 nur noch auf 78 gerechnet.

Etatsjahr
1880/81 1885/86 1900 1903
300 7200 7200 4 680

).

$ 109, Aufgaben und Zusammensetzung des Diseiplinarhofes
für die nicht richterlichen Beamten sind oben im 8 30 besprochen.
Es erübrigt daher hier nur, seine finanzielle Bedeutung ins Auge zu
fassen. Eigene Einnahmen des Disciplinarhofes erscheinen im Etat
Nicht. Auf die Verfügung von blossen Ordnungsstrafen ist ja das
förmliche Diseiplinarverfahren von vornherein nie gerichtet; kommt es
doch statt der von der Anklagebehörde beabsichtigten Dienstentlassung
nur zur Verhängung einer Ordnungsstrafe durch den Diseiplinarhof,
So wird sie mit den von den Dienstvorgesetzten verhängten verrechnet.
Die von dem Beamten zu erstattenden Kosten des Verfahrens aber
werden aus dem während seiner Suspension einbehaltenen Theils
seines Diensteinkommens gedeckt, bilden also keine besondere Einnahme
 des Staates.
Die Ausgaben (Kap. 50 des Etats) sind in einem Titel zusammengefasst
 und setzen sich zusammen aus der Remuneration des
Präsidenten und der 10 Mitglieder, aus den Remunerationen für
Hülfsarbeiter mit Richterqualität, aus Remunerationen des erforderlichen
 Subaltern- und Unterbeamten-Personals, aus Kopialien, aus
Ausgaben für Schreibmaterialien und sonstigen sächlichen Ausgaben
ainschliesslich der Kosten für den Aktentransport. Die Remunerationen
des Präsidenten und der Mitglieder werden erst seit 1876, seitdem
aber unverändert mit je 600 M. jährlich gewährt. Diejenigen für
Hülfsarbeiter mit Richterqualität waren bis einschliesslich 1861 für
deren zwei mit je 2190 M. (2 Thlr. für den Tag) ausgebracht; 1862