I. Abschnitt. II. Kapitel. Bis zum konstitutionellen Staat, 8 13. 1787

wählten Vertheidiger, Resum6 und Antrag des Staatsanwalts, Replik des Angeschuldigten
öder Vertheidigers, Findung und Verkündung des Urtheils, In kriminellen Sachen ist die
Voruntersuchung durch den Untersuchungsrichter des Landgerichts Vorschrift; nach Abschluss
derselben beschliesst die Rathskammer, und zwar, wenn auch nur ein Mitglied der Ansicht
ist, dass ein Kriminalverbrechen vorliege und der Angeschuldigte desselben hinreichend verdächtig
 sei, einen Haftbefehl gegen diesen, der aber erst vollzogen wird, wenn der vom
Generalprokurator binnen 10 Tagen anzurufende Anklagesenat des Appellationshofes auf
seinen Vortrag und schriftlichen Antrag das Anklageurtheil gefällt hat. Auf Grund des
Anklageurtheils fertigt der Generalprokurator eine Anklageschrift, die dem Angeklagten zugestellt
 wird. Letzterer wird vom Präsidenten des Assisenhofes oder von einem von ihm
delegirten Richter vernommen und ihm, wenn er nicht selbst einen wählen will, von Amts
wegen ein Vertheidiger bestellt. Der Generalprokurator und der Angeklagte lassen ihre
Zeugen zur Hauptverhandlung vor den Assisen laden. Die letztere beginnt mit Ausloosung
ınd Vereidigung von 12 der geladenen 30 bis 36 Geschworenen. Es folgen Verlesung des
Anklageurtheils und der Anklageschrift, Vernehmung des Angeklagten, die Beweisaufnahme,
Vortrag des Staatsanwalts, Vertheidigung des Angeklagten, Resume des Präsidenten an die
Geschworenen und Vorlegung der von ihnen zu beantwortenden schriftlichen Fragen, Berathung
 der Geschworenen, Verlesung ihres Spruchs durch ihren Obmann. Lautet der
Spruch auf nichtschuldig, so wird der Angeklagte sofort in Freiheit gesetzt. Andernfalls
erkennt der Gerichtshof nach Anhörung des Staatsanwalts und des Angeklagten oder seines
Vertheidigers über das Strafmass. Gegen Freisprechung kann der Staatsanwalt nur wegen
„Nullitäten‘“ des Verfahrens Kassation beantragen, Lautet der Spruch der Geschworenen
auf schuldig, aber nur mit 7 gegen 5 Stimmen, so fällt die Entscheidung über die Schuldfrage
 dem Gerichtshofe anheim, und ist letzterer der Ansicht, dass sich die Assisen gänzlich
geirrt haben, so kann er die Sache an eine andere Jury der nächsten Tagung verweisen.
Gegen das Urtheil des Assisenhofes ist nur das Kassationsgesuch wegen gewisser Formfehler
 oder unrichtiger Anwendung des Gesetzes binnen 3 Tagen zulässig. Ist das Gesuch begründet,
 so kassirt der Kassationshof bei Formfehlern, die vor dem Spruch der Geschworenen
vorgefallen sind, das ganze Verfahren, bei anderen Kassationsgründen erkennt er selbst über
die Hauptsache. Wird der Kassationsrekurs zurückgewiesen, so wird das Urtheil binnen
24 Stunden nach Eingang des Urtheils des Kassationshofes vollstreckt, wenn aber Rekurs
Nicht eingelegt ist, 24 Stunden nach Ablauf der Rekursfrist, Das Verfahren vor dem
Kassationshof entspricht dem in Civilsachen. Eine Bestätigung des Todesurtheils durch den
Landesherrn kannte das Französische Recht nicht; doch nahm der König schon 1816 auch
für die Rheinprovinz als einen Ausfluss seines Begnadigungsrechts das Recht in Anspruch,
die Vollstreckung eines solchen Urtheils von seiner Bestätigung abhängig zu machen.
$ 13, Zweifellos besassen die Französisch-Rheinische Gerichtsverfassung
 und ihr Prozess grosse Vorzüge vor denen aller anderen
Landestheile. Gleichwohl verstrich noch lange, lange Zeit, bis es in
diesen Landestheilen zu einer jener Organisation nachgebildeten Reform
kam. Indess so ganz unfruchtbar waren doch auch die ersten Jahr-Zehnte
 nach Wiederherstellung des Friedens nicht für die Verbesserung
der Justizverfassung und des Civil- und Strafprozesses. Insbesondere
Wurden durch die für das Geltungsgebiet der Allgemeinen Gerichts-Ordnung
 mit Ausschluss von Posen erlassene Verordn. v. 1. Juni 1833
(G.-S. 8, 37) für gewisse geringfügige oder eilbedürftige Sachen ver-Sinfachte
 Prozessformen eingeführt oder erweitert, der bereits durch
die Allgemeine Gerichtsordnung geschaffene Mandatsprozess, ein Verfahren
 nach Art des heutigen Mahnverfahrens, der summarische und
der Bagatellprozess. Das Wesentliche dieser Prozessformen besteht
IN der Beseitigung des Schriftwechsels, indem auf die Klage hin beim