II, Abschnitt. I. Kapitel. Die Gerichtsverfassung. $ 27. 1763

Nicht zu dem Oberlandesgericht ihrer Provinz bezw. ihres Regierungsbezirks gehören
der Westpreussische Kreis Deutsch-Krone, der zu Posen, der Hannoversche Kreis Ilfeld, der
zu Naumburg, der Westfälische Kreis Rinteln, der zu Celle, der Nassauische Kreis Biedenkopf,
 der zu Cassel, der bis 1900 landrechtliche Theil der Rheinprovinz (Kreise Rees, Duisburg
 Stadt, Mülheim a./Ruhr, Oberhausen Stadt, Ruhrort, Essen Stadt und Land), der zu Hamm
ınd der gemeinrechtliche Theil derselben Prozinz, der zu Frankfurt a. M. gelegt ist. Hohenzollern
tessortirt von Frankfurt a. M., die Kreise Schleusingen, Schmalkalden und Ziegenrück ressortiren
vom gemeinsamen Öberlandgericht Jena und unter diesen die beiden erstern von dem ge-Mmeinsamen
 Landgericht Meiningen, Ziegenrück von demjenigen in Rudolstadt. Andererseits
gehören Anhalt und Schwarzburg-Sondershausen zu Naumburg, die beiden Lippe und Pyrmont
zu Celle, Waldeck zu Cassel, das Oldenburgische Fürstenthum Birkenfeld zu Cöln.
Der räumliche Umfang der Oberlandesgerichtsbezirke ist daher
techt verschieden, wie sich aus nachstehender Uebersicht ergiebt:
Zahl der
Handelssachen 99tAchirten
bei den Land- Strafgerichten
 kammern.
20
}

Berlin (Kammergericht)
Königsberg. . ..
Marienwerder .
Stettin...
Posen, ,
Breslau,
Naumburg .
Kiel,
Celle, .
Hamm .
Kassel ‚2. 2.0.0.
Frankfurt a. M.
Cöln

1057
71

„5
1,63
1,95
41,67
178
1,89
2,62
4105
0,85
1,27 5
1.66 3

40
39
äl
2)

1]

69
‚07
+09
78
51
1138

+
12

. Während also das Kammergericht und die Oberlandesgerichte Breslau, Cöln und Hamm
J6 mehr als 4 Millionen Gerichtseingesessene zählen, erreichten von den übrigen keines
8 Millionen, sechs noch nicht 2 und eins noch nicht 1 Million, Die Zahl der zugehörigen Land-Serichte
 bewegt sich zwischen 14 (Breslau) und 3 (Kiel und Cassel), die der Amtsgerichte
“Wischen 130 (Breslau) und 40 (Marienwerder), wobei indess zu beachten ist, dass sich unter
den Landgerichten des Kammergerichtsbezirks das Landgericht I Berlin mit 37 Direktoren
and weit über 100 Richtern und unter dessen Amtsgericht das Amtsgericht I Berlin mit
1 Präsidenten und ebenfalls über 100 Amtsrichtern befindet,
Die Oberlandesgerichte sind mit einem Präsidenten und der erforderlichen
 Anzahl von Senatspräsidenten und Räthen besetzt. Bei den
Öberlandesgerichten werden Civil- und Strafsenate gebildet, die in der
Besetzung von 5 Mitgliedern mit Einschluss des Vorsitzenden ent-Scheiden.
 Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den Senats-Präsidenten
 und den beiden ältesten Mitgliedern des Gerichts.
Zu Hülfsrichtern dürfen nur ständig angestellte Richter berufen werden, Die Oberlandesgerichte
 sind zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel:
L der Berufung gegen die Endurtheile der Landgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten;
2, der Revision gegen Urtheile der Strafkammern in der Berufungsinstanz; 3. der Revision
86gen Urtheile der Strafkammern in erster Instanz, sofern die Revision ausschliesslich auf

') Ausschliesslich der nichtpreussischen Theile.