II. Abschnitt, Il Kapitel. Das gerichtliche Verfahren. $8 30, 81. 1767

Streckbarer Ausfertigungen, zur Aufnahme von Klagen, Aufnahme von
Anmeldungen zu Kintragungen in die handels- und genossenschaftsrechtlichen
 Register und auf Anordnung des Richters zur Aufnahme
von Wechselprotesten, zu Siegelungen, Entsiegelungen und Inventuren.
Ueber ihre Anstellung u. s. w. vgl. oben $ 27 des vorigen Buches. Die
Gerichtsschreiber müssen gegen festes Gehalt auf Lebenszeit, die
Gerichtsschreibergehülfen können auch gegen Diäten auf Kündigung
angestellt werden. Die Gerichtsschreiber führen den Amtstitel
„Sekretär“, Erste Gerichtsschreiber bei den Civil- und Amtsgerichten
den als „Obersekretär“, der auch solchen bei kleineren Amtsgerichten
verliehen werden kann, Gerichtsschreibergehülfen als „Assistenten.“
Zur Besorgung von Zustellungen und zur Ausführung von Zwangsvollstreckungen
 bestimmt sind die bei den Amtsgerichten, wenn zu
Mehreren, für bestimmte Bezirke bestellten Gerichtsvollzieher, die
Nachfolger der Exekutoren in den rechtsrheinischen Provinzen, der Han-Noverschen
 Gerichtsvoigte und der linksrheinischen Gerichtsvollzieher
(Huissiers). Befugt sind sie auch zur Aufnahme von Wechselprotesten,
zu Siegelungen, Entsiegelungen, Inventuren, freiwilligen Mobiliar-Versteigerungen.
 Ihre Dienstverhältnisse sind jetzt durch die Gerichtsvollzieher-Ordnung
 des Justizministers vom 31. März 1900 (J.-M.-Bl.
S. 345) geordnet. Vgl. über ihre Anstellung oben $&amp; 26 des vorigen
Buches, über ihre Entlohnung, die jetzt in festem Gehalt und Wohnungsgeld
 aus der Staatskasse besteht, während die Gebühren der Letzteren
“üfliessen, besteht, vgl. unten im II. und III. Hauptabschnitt.

Das gerichtliche Verfahren.
A, Civilprozess,
, $ 31. Allgemeine Grundsätze. Die Verhandlung der Parteien über bürgerliche
Rechtsstreitiskeiten ist eino mündliche. Vor dem Landgericht und den höheren Gerichten
Nüssen sich die Parteien durch bei dem betreffenden Gericht zugelassene Rechtsanwälte
Yertreton lassen In solchen Anwaltsprozessen wird die mündliche Verhandlung durch
Schriftsätze vorbereitet; in anderen Prozessen können vorbereitende Schriftsätze ge-Wechselt
 werden. Der vorbereitende Schriftsatz, welcher neue Thatsachen oder ein anderes
eis Vorbringen enthält, ist mindestens eine Woche, wenn er einen Zwischenstreit be-Tifft,
 mindestens drei Tage vor der mündlichen Verhandlung zuzustellen. Die Parteien
haben eine für das Prozessgericht bestimmte Abschrift ihrer vorbereitenden Schriftsätze
ed der Anlagen auf der Gerichtsschreiberei niederzulegen. Der Vorsitzende eröffnet und
Sitet die mündliche Verhandlung. Er entscheidet über die Wortertheiluny, sorgt dafür,
ES die Sache erschöpfende Erörterung finde und die Verhandlung ohne Unterbrechung zu
ie geführt werde, bestimmt erforderlichenfalls sofort die Sitzung zur Fortsetzung der
| Srhandlung, schliesst die Verhandlung, wenn nach Ansicht des Gerichts die Sache vollendig
 Srörtert ist, und verkündet die Urtheile und Beschlüsse. des Gerichts. Die münd-8
 Verhandlung wird dadurch eingeleitet, dass die Parteien ihre Anträge stellen. Die
Orträge der Parteien sind in freier Rede zu halten; sie haben das Streitverhältniss in

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