1774 I. Hauptabschnitt. Die Organisation der Justizverwaltung.

denselben findet der Einspruch statt, Gehört der Anspruch nicht vor die Anıtsgerichte,
so wird bei dem Amtsgerichte nur darüber verhandelt und entschieden, ob der Einspruch
in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt sei. Wird in dem Falle, wenn Widerspruch
nicht erhoben ist, die Erlassung des Vollstreckungsbefehls nicht binnen einer 6 monatlichen
Frist, welche mit Ablauf der im Zahlungsbefehle bestimmten Frist beginnt, nachgesucht,
so verliert der Zahlungsbefehl dergestalt seine Kraft, dass auch die Wirkungen der Rechts-„ängigkeit
 erlöschen.
Besondere, insbesondere durch die Mitwirkung der Staatsanwaltschaft gekennzeichnete
Verfahren sind dasjenige in Ehe- und das in Entmündigungssachen Das erstere
Kindet in Rechtsstreitigkeiten, welche die Scheidung, Nichtigkeit oder Anfechtung einer Ehe
oder die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Parteien
der die Herstellung des ehelichen Lebens zum Gegenstande haben, vor dem Landgericht,
bei welchem der Ehemann seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, statt. Es muss ihm ein
Sühneversuch vor dem Amtsgericht vorangehen. Der Staatsanwalt kann sich über die zu
arlassende Entscheidung gutachtlich äussern und, sofern es sich um die Aufrechterhaltung
ajner Ehe handelt, neue Thatsachen und Beweismittel vorhbringen, Klage auf die Nichtigkeit
jiner Ehe auch selbst erheben.
Die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche wird auf Antrag
»ines Verwandten oder des Staatsanwalts vom Amtsgericht durch Beschluss ausgesprochen,
ebenso diejenige wegen Verschwendung oder Trunksucht, diese aber nicht auf Antrag des
Staatsanwalts, dem hier üherhaupt keine Mitwirkung zusteht, dagegen auf Antrag des Armenverbandes.
 Gegen den Entmündigungsbeschluss findet Anfechtungsklage vor dem Landzericht
 statt, die in Fällen der Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche
stets, bei Verschwendung oder Trunksucht nur, wenn der Antragsteller verstorben oder nicht
erreichbar ist, gegen den Staatsanwalt zu richten ist. Analog ist das Verfahren hehufs
Aufhebung einer Entmündignng,
Andere besondere Verfahren sind das amtsgerichtliche Aufgebotsverfahren
‚ur Anmeldung von Ansprüchen und Rechten und das auf Vereinbarung der Parteien beühende
 schiedsrichterliche Verfahren.

$ 37, Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurtheilen, welche rechtskräftig
 oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind, und erfolgt, soweit sie nicht den
Gerichten zugewiesen ist, durch Gerichtsvollzieher, welche dieselbe im Auftrage des Gläubigers
‘u bewirken haben, Der Gläubiger kann wegen Ertheilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung
 die Mitwirkung des Gerichtsschreibers in Anspruch nehmen. Ueber Anträge, Einwendungen
 und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das
bei derselben vom Gerichtsvollzieher zu beobachtende Verfahren betreffen, entscheidet das
Vollstreckungsgericht. Einwendungen, welche den durch das Urtheil festgestellten Anspruch
selbst betreffen, sind von dem Schuldner im Wege der Klage bei dem Prozessgericht erster
Instanz geltend zu machen. Dieselben sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen
sie beruhen, erst nach dem Schlusse derjenigen mündlichen Verhandlung, in welcher Kinwendungen
 spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstanden sind und durch
Ainspruch nicht mehr geltend vemacht werden können. Behauptet ein Dritter, dass ihm
an dem Gewenstande der Zwanysvollstreckuny ein die Veräusserung hinderndes Recht zustehe,
 so ist der Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung im Wege der Klage bei dem
xerichte geltend zu machen, in dessen Bezirke die Zwangsvollstreckung erfolgt.
Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung. Die
Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen körperlichen Sachen wird
dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher dieselben in Besitz nimmt. Andere Sachen
ıls Geld, Kostbarkeiten und Werthpapiere sind im Gewahrsam des Schuldners zU
ielassen, sofern nicht hierdurch die Befriedigung des Gläubigers gefährdet wird.
Werden die Sachen im (iewahrsam des Schuldners belassen, so ist die Wirksamkeit der
Yfändung dadurch bedingt, dass durch Anlegung von Siegeln. oder auf sonstige Weise