j. Abschnitt. I. Kapitel. Die Rechtsnormen über die Kosten. $ 57. 1819

Richter angestellt ist, oder ein Rechtskundiger, der die vorgeschriebene erste Prüfung für
Jen Justizdienst bestanden hat, auf Antrag beigeordnet werden. Die in Folge dessen erwachsenden
 baaren Auslagen werden von der Staatskasse bestritten und als Gerichtskosten
in Ansatz gebracht. Die Bewilligung des Armenrechts hat auf die Verpflichtung zur Erstattung
 der dem Gegner erwachsenden Kosten keinen Einfluss. Die Bewilligung des
Armenrechts für den Kläger, den Berufungskläger und den Revisionskläger hat zugleich für
den Gegner die einstweilige Befreiung von den vorstehend unter Nr. 1 bezeichneten Kosten
zur Folge. Das Armenrecht kann zu jeder Zeit entzogen werden, wenn sich ergiebt, dass
aine Voraussetzung der Bewilligung nicht vorhanden war oder nicht mehr vorhanden ist,
Die Gerichtskosten, von deren Berichtigung die arme Partei einstweilen befreit ist, können
von dem in die Prozesskosten verurtheilten Gegner nach Massgabe der für die Beitreibung
rückständiger Gerichtskosten geltenden Vorschriften eingezogen werden. Die Gerichtskosten,
ron deren Berichtigung der Gegner der armen Partei einstweilen befreit ist, sind von demselben
 einzuziehen, soweit er in die Prozesskosten verurtheilt oder der Rechtsstreit ohne
Urtheil über die Kosten beendigt ist Die für die arme Partei bestellten Gerichtsvollzieher
und Rechtsanwälte sind berechtigt, ihre Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten
 verurteilten Gegner beizutreiben. Die zum Armenrechte zugelassene Partei ist zur
Nachzahlung der Beträge, von deren Berichtigung sie einstweilen befreit war, verpflichtet,
sobald sie ohne Beeinträchtigung des für sie und ihre Familie nothwendigen Unterhalts
lazu im Stande ist. Gegen den Beschluss, durch welchen das Armenrecht bewilligt wird,
indef kein Rechtsmittel, gegen den Beschluss, durch welchen das Armenrecht verweigert
 oder entzogen oder die Nachzahlung von Kosten angeordnet wird, findet die Be-;chwerde
 statt. |
Eine Nachforderung von Gerichtskosten wegen irrigen Ansatzes ist nur zulässig, wenn der
berichtigte Ansatz vor Ablauf des nächsten Kalenderjahres nach endgültiger Erledigung des
Geschäfts dem Zahlungspflichtigen mitgetheilt ist. Der Anspruch auf Zahlung von Gerichtskosten
 verjährt in vier Jahren. Bei der Berechnung des Werthes einer Sache ist nur der
gemeine Werth derselben in Betracht zu ziehen. Werden Pachtverträge, welche auf länger
ls drei Jahre geschlossen sind, vor Ablauf der vertragsmässigen Zeit aufgelöst, so ist der
Justizminister ermächtigt, die Rückzahlung der für die Beurkundung des Pachtvertrages
antrichteten Gebühren insoweit anzuordnen, als dieselben denjenigen Gebührensatz übersteigen,
 welcher bei Verabredung der wirklichen Vertragsdauer anzusetzen gewesen wäre.
Die Entscheidungen über Werthfestsetzung oder über Erinnerungen gegen den Kosten-Ansatz
 können von dem Gerichte, welches dieselben getroffen hat, oder von dem Gerichte der
3öheren Instanz von Amtswegen geändert werden. Gegen die Entscheidungen findet Be-Schwerde
 statt, gegen die Entscheidung der Landgerichte als Beschwerdegerichte auch dann,
wenn ein neuer selbbständiger Beschwerdegrund nicht vorliegt oder die Beschwerdesumme den
Betrag von 50 M. nicht übersteigt, die weitere Beschwerde, falls die Entscheidung auf einer
Verletzung des Gesetzes beruht. Soweit die Aenderung einer Werth- oder Kostenfestsetzung
 von Amtswegen oder die Verhandlung und Entscheidung von Beschwerden den Oberlandesgerichten
 als Gerichten höherer Instanz oder Beschwerdegerichten zusteht, ist das
Kammergericht ausschliesslich zuständig, wenn nicht ein anderes Öberlandesgericht gleichteitig
 über eine. Beschwerde in der Angelegenheit, für welche Kosten in Ansatz zu bringen
nd, zu entscheiden hat. Eine Erhebung von Stempeln neben den Gebühren findet nur in
denjenigen Fällen statt, in welchen es ausdrücklich angeordnet ist. Urkunden, welche in
Sinem den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Verfahren errichtet werden, bleiben,
50Weit ihr Inhalt über den Gegenstand des Verfahrens hinausgeht, den allgemeinen Vor-Schriften
 über Erhebung von Stempeln unterworfen. Eine Verwendung von Stempelmaterial
Indet bei den Gerichten nicht statt. Wenn Stempelabgaben neben den Gebühren zu er-Aeben
 sind, werden dieselben nach den für Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften ein-86zogen
 und auch sonst als Gerichtsgebühren behandelt.
‚Im Nachstehenden geben wir, soweit es der zur Verfügung stehende Raum gestattet,
ne Uebersicht der wichtigsten Gebührensätze.