[I Abschnitt. ILL Kapitel Einnahmen aus Gefangenenbeschäftigung. $$ 64, 65. 1839

S$ 65, Wie hoch sich der gesammte Arbeitsverdienst der Gefangenen
 in Wirklichkeit und nach der bis 1898/99 angewendeten
Berechnungsart, d. bh. ohne Hinzurechung der Ausgaben für Rohmaterialien
 u. s. w. stellte und wie er Verwendung gefunden hat,
argiebt die Anlage CIX. Nach derselben hat sich der gesammte
Arbeitsverdienst seit 1870 ungefähr versechsfacht, während die Gesammtzahl
 der im Laufe eines Jahre detinirt gewesenen Gefangenen
(Sp. 7 a. a. O.) seit 1881/82 erheblich zurückgegangen, ‘die Durchschnittszahl
 der täglichen Belegung mit Gefangenen dagegen (Sp. 8
a. a. O.) seit 1870 im Verhältniss von 1:2,6 gestiegen ist.
In der Bewegung der Gesammtzahl der Gefangenen kann man unschwer den ungünstigen
Einfluss wirthschaftlich rückläufiger Jahre erkennen. In den letzten Jahren sind die Gesammt-
 und die Tagesdurchschnittszahlen dadurch herabgemindert worden, dass der Justiz-Minister
 durch Allerh. Erl. v. 23. Okt. 1895 ermächtigt ist, in geeigneten Fällen den Verürtheilten
 Gelegenheit zu geben, sich durch längere, gute Führung den Erlass der Strafe zu
verdienen. Diese Wohlthat soll vornehmlich, jedoch nicht ausschliesslich, solchen Verur-;heilten
 zu Theil werden, welche zur Zeit der Begehung der Strafthat das 18, Lebensjahr
noch nicht vollendet hatten, nicht vorbestraft sind und gegen welche auf Freiheitsstrafen
von nicht mehr als 6monatlicher Dauer erkannt ist, auch wenn die Freiheitsstrafe an die
Stelle einer uneinziehbaren Geldstrafe zu treten hat. In der Regel erfolgt die Aussetzung
ler Strafe auf etwa 2 Jahre. Steht die Unterbringung jugendlicher Verurtheilter zur
Türsorgeerziehung in Aussicht, so wird mit Rücksicht auf die Erfolge dieser Erziehung eine
bedingte Aussetzung des Strafvollzugs auch in solchen Fällen verfügt, in welchen die gegen-Närtigen
 Lebensverhältnisse des Verurtheilten die Erwartung seiner guten Führung und
Besserung an sich nicht rechtfertigen würden. Die Vergünstigung wird widerrufen, wenn
Umstände, die den Verurtheilten der Wohlthat unwürdig erscheinen lassen, namentlich neue
Strafthaten, festgestellt sind.
Andere Momente, welche das relativ günstige Bild der Gefängnissstatistik beeinflusst
haben, mögen mildere Rechtssprechung und grössere Wohlhabenheit der Bevölkerung sein,
vermöge deren die Umwandlung von Geld- in Freiheitsstrafe in geringerem Umfange ein-’ritt,
 Allerdings beweist der Rückgang der Gefangenenzahl, zusammengehalten mit der Zuaahme
 der durchschnittlichen Belegung der Gefängnisse, dass gerade die kurzfristigen Frei-4eitsstrafen
 abgenommen haben, was auf relative Vermehrung schwererer Strafthaten hin-Weist.
 Einzelne, z. B. vorwiegend industrielle Bezirke zeigen im Gegensatz zu denjenigen
der Gesammtmonarchie ein absolut ungünstiges Bild, so der Oberlandesgerichtsbezirk Hamm,
In dem die Gesammtzahl der Gefangenen betrug 1886/87: 24328, 1895/96: 32 368 und 1900:
415 058, die durchschnittliche Tagesbelegung beziehentlich 1348, 2002 und trotz zahlreicher
Veberführungen in die Gefängnisse anderer Bezirke 3466.
_ Die in den Etat seit 1874 als besonderer Titel eingestelllen Soll-Sinnahmen
 (vgl. Anl. CVII1N) beruhen bis 1898/99 auf den zwei- bezw.
bis einschliesslich 1878/79 dreijährigen Durchschnitten der Zahlen in
Spalte 4 der Anl. CIX und sind entsprechend diesen von 378 540 M.
für 1874 auf 734500 M. 1880/81, 1156 000 M. 1886/87 und 2075 000 M.
1898/99 gestiegen. Seit 1899 enthalten sie, wie erwähnt, die bis dahin
vorweg gemachten Abzüge und den Antheil der Gefangenen mit.
Daher erklärt sich die sprungweise Steigerung auf 3372500 M. 1899.
Seitdem ist der Ansatz um mehr als 1’ Mill. M. auf 4891000 M.
Sestiegen, allein von 1900 auf 1901 um 849000 M. In der Hauptsache
ist diese plötzliche Steigerung darauf zurückzuführen, dass in erhöhtem